Verweis auf Grippeapotheken

Abda: Apotheken können boostern

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Berlin -

In der vergangenen Woche standen Booster-Impfungen in Apotheken nur kurzzeitig im Raum – der Bund-Länder-Gipfel strich mögliche Immunisierungen gegen Sars-CoV-2 in Apotheken. Die Abda steht weiterhin dazu.

Zwar hatte Angela Merkel (CDU) sich für Impfungen in Apotheken eingesetzt, doch dieser Vorschlag stieß in der vergangenen Woche auf Widerstand bei den Länderchefs. Aus dem gemeinsamen Beschluss waren die Apotheken in der Aufzählung verschwunden, dort heißt es nun nur noch: „Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten (mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter oder andere Möglichkeiten).“

Abda verweist auf Grippe-Apotheken

„Wenn der Gesetzgeber das will und Verstärkung an der Front der Impfenden gefordert ist, könnten wir Auffrischungsimpfungen in Apotheken ermöglichen“, so Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Es gibt derzeit bundesweit etwa 2600 Apothekerinnen und Apotheker, die eine Impfschulung absolviert haben, damit sie an regionalen Pilotprojekten zur Grippeschutzimpfung in Apotheken teilnehmen können. Kolleginnen und Kollegen aus dieser Gruppe wären am schnellsten einsatzfähig. Bei allen anderen bräuchte es natürlich etwas Zeit zur Vorbereitung.“

Wie groß der Beitrag sein wird, den Apotheken durch die zusätzlich angebotenen Impfungen leisten könnten, kann seitens der Abda kaum konkretisiert werden: „Die Apothekenteams sind auch mit anderen pandemiebedingten Aufgaben ziemlich eingespannt. Jede Apotheke müsste für sich entscheiden, ob sie Impfungen anbieten kann. In Summe bin ich aber sicher, dass wir einen nennenswerten Beitrag leisten könnten“, so Overwiening.

Bei einem „Go“ seitens der Regierung müssten auch Corona-Impfungen eine freiwillige Leistung bleiben. Offen bleibe die Frage, ob auch andere Apotheken, die bislang keine Immunisierungen anbieten, Corona-Auffrischimpfungen verabreichen dürften. Hierfür wäre zunächst eine Schulung der Apotheker:innen nötig, die impfen wollen.

Was wäre, wenn

Sollten Apotheken impfen dürfen, so müssten einige Punkte vorab geklärt werden. Neben der Art der Impfung (nur Booster, welcher Impfstoff) müsste auch die Art der Dokumentation festgeschrieben sein. Für Praxen sieht die Coronavirus-Impfverordnung die tägliche Übermittlung von eingeschränkten Datensätzen zu den durchgeführten Impfungen vor. Praxen nutzen hierfür ein Portal der KBV. Die Apotheken müssten auch Zugang zu einem Portal bekommen. Auch die Frage nach der Berechtigung müsste geklärt werden: Dürfen nur Apotheker:innen boostern? Oder sind PTA nach erfolgreich absolvierter Schulung ebenfalls impfberechtigt? Der personelle Engpass in vielen Apotheken würde Corona-Impfungen erleichtern, wenn sowohl Approbierte als auch PTA impfen dürften.

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