Anhebung des Kassenabschlags

Abda: Apotheken in der Kostenfalle

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Berlin -

Am heutigen Mittwoch findet die Verbändeanhörung zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) im Bundesgesundheitsministerium (BMG) statt. Die Abda weist darauf hin, dass bei den Apotheken weder gespart werden sollte noch gespart werden kann.

Laut Abda-Stellungnahme ist der geplante „massive Eingriff in die Honorierung“ der Apotheken „selbst vor dem Hintergrund der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung in keinster Weise nachvollziehbar“. Vielmehr seien die aktuellen und perspektivischen Finanzprobleme der Kassen eine Folge der durch die gesamtwirtschaftliche Schwäche induzierten Mindereinnahmen. Hinzu kämen diverse Maßnahmen, mit denen die Politik bewusst in die Versorgung der Menschen „sowohl qualitativ als auch im Leistungsumfang, aber auch dem Erhalt der Flächendeckung auch in strukturschwachen Gebieten“ investieren wollte.

Das Gesundheitssystem habe in der Pandemie seine Leistungsfähigkeit, Flexibilität und auch Flächendeckung unter Beweis gestellt, so die Abda. „Ein solches System kann aber nicht in der Krise aufgebaut werden, man muss es auch in ‚ruhigen Zeiten‘ sichern.“

Die geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen gingen weitgehend zu Lasten der Leistungserbringer, ohne dass diese ursächlich für die Probleme seien. „Und innerhalb der Kostendämpfungsmaßnahmen ist auffällig, in welchem Maße sich der Gesetzesentwurf auf den Bereich der Arzneimittelversorgung konzentriert. Ein Maß, das weit über den Anteil dieses Bereichs an den Ausgabensteigerungen der GKV in den letzten Jahren hinausgeht, und dessen Einseitigkeit im Gesetzestext nicht begründet wird.“

Insbesondere die Apotheken seien in den letzten Jahren keinesfalls als Kostentreiber aufgefallen, ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei in den letzten 20 Jahren von 3 auf 1,9 Prozent „gesunken. Trotzdem sollen sie aber nun durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden. Umstände, die dies begründen könnten, gibt es nicht.“

Die vorgesehene Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 auf 2 Euro für zwei Jahre belaste die Apotheken jährlich mit circa 120 Millionen Euro, das seien für eine durchschnittliche Apotheke circa 6500 Euro pro Jahr. „Da es keine Möglichkeiten gibt, diese Belastung durch Änderungen des Geschäftsablaufs zu verringern, führt sie ungeschmälert zu einer entsprechenden Absenkung von Rohertrag und Vorsteuergewinn.“

Die Abda weist darauf hin, dass schon der Fixbetrag von 8,35 Euro je Rx-Packung seit 2013 nicht angepasst wurde und dass selbst die damalige Erhöhung um 25 Cent deutlich unter der kumulierten Inflationsrate lag. „Im Gegensatz zu anderen Versorgungsbereichen hat es in den letzten Jahren keine Anpassung der entsprechenden Vergütung in Anlehnung an die Entwicklung des Preisniveaus oder der Lohnsumme gegeben.“

Apotheken in der Kostenfalle

Aktuell verschärfe sich der Kostendruck auf die Apotheken aber massiv:

  • Die Lohnkosten stiegen wegen der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, aber auch wegen konkurrierender Berufe und des Fachkräftemangels.
  • Die aktuell massiv steigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten belasteten auch die Apotheken bei Miete, Heizung und Strom deutlich.
  • Die Einkaufskonditionen beim Großhandel verschlechterten sich aktuell signifikant.
  • Diverse gesetzgeberische Maßnahmen verlangten den Apotheken immer stärkere bürokratische oder allgemein nicht unmittelbar der Versorgung dienende Aktivitäten ab, die mit steigenden Kosten einhergingen.
  • Sondererlöse für Leistungen im Rahmen der Pandemie seien inzwischen weggefallen

„In einer solchen Umgebung mit der Erhöhung des GKV-Abschlags dann die Apotheken stark zu belasten, ist völlig unangemessen. Es besteht die Gefahr, dass der sich schon in den letzten Jahren deutlich zeigende Rückgang an Betriebsstätten an Geschwindigkeit zunimmt, und die flächendeckende Versorgung damit immer stärker in Gefahr gerät“, so die Abda.

Fristen beachten

Sollte das BMG aber trotz allem am erhöhten Kassenabschlag festhalten, sollten laut Abda wenigstens die Monatsfristen, auf die das gesamte System der Abrechnung hin ausgerichtet sei, beachtet werden. Ein Inkrafttreten am Tag der Verkündung führe zu „extremem und unnötigem Verwaltungsaufwand“. „Hierdurch wird die Dauer, in der ein erhöhter GKV-Abschlag der Apotheken erhoben wird, nicht verändert, die gewählten Fristen vermeiden aber völlig unnötige Zusatzbelastungen in der Abwicklung.“

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