Die Neuerungen der im Sommer novellierten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen bis Juni 2014 umgesetzt werden. Einige Regelungen bringen Mehrarbeit mit sich – unbezahlte Mehrarbeit. Die Politik lässt die Beschwerden darüber nicht gelten und weist gerne darauf hin, dass sich die Apotheker viele der Kritikpunkte selbst zuzuschreiben haben. Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) legte ABDA-Chefjurist Lutz Tisch daher Wert auf die Feststellung: „Die ApBetrO ist nicht von uns.“
Die Umsetzung der neuen ApBetrO spielt beim diesjährigen DAT eine große Rolle: Der Hauptversammlung liegt ein Antrag vor, nach dem die Länderministerien und Aufsichtsbehörden aufgefordert werden sollen, die Verordnung „bundeseinheitlich“ umzusetzen. Bislang wurde der Antrag nicht besprochen. In Internetforen warnen Apotheker vor der bundeseinheitlichen Realisierung: Schließlich hätten die Behörden dann nicht mehr genügend Ermessensspielraum, was zu einer strikteren Auslegung führen könnte.
Auch inhaltlich diskutiert die Hauptversammlung zur Stunde, wie die Neuregelungen zu verstehen sind. Für Unklarheit sorgt weiterhin die „Soll-Regelung“ im Bereich der Barrierefreiheit. Laut ApBetrO sollen die Apotheken einen behindertengerechten Zugang haben. Was bedeutet also „sollen“?
Tisch stellte klar: „Das heißt nicht, dass Sie nichts tun müssen. Sondern, dass die Apotheken hinter dem Maximum zurück bleiben können.“ Einige Apotheker beschwerten sich auch, warum sie lange Dokumentationspflichten von bis zu fünf Jahren befolgen müssten. Tisch dazu knapp: „Weil es so in der Verordnung steht.“
Was die Entstehungsgeschichte der Novellierung betrifft, stellte Tisch klar, dass die ABDA in der politischen Debatte „eine ganze Menge erreicht“ habe. So seien insgesamt mehr als 200 Seiten Stellungnahmen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingereicht worden. Zudem seien unzählige politische Gespräche in Bund und Ländern geführt worden, die ABDA habe sich bei der Anhörung im BMG außerdem klar positioniert.
Der Jurist wies zunächst auf den Referentenentwurf hin, mit dem unter anderem der Botendienst liberalisiert und telekommunikative Rezeptsammelstellen eingeführt werden sollten. Zudem habe das BMG Filialverbünde privilegieren wollen.
Nach den Bemühungen der Apotheker hat sich das Blatt aus Tischs Sicht aber gewendet. So habe die Besprechung im Bundesrat positive Veränderungen mit sich gebracht: Neben der Gleichstellung von Filial- und Zweigapotheken sei erstmals das Medikationsmanagement gesetzlich verankert worden. Auch die Beratungspflicht für Versandhändler sei positiv zu bewerten.
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