Die Änderungswünsche der Apothekerkammer Brandenburg zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind größtenteils vom Tisch. Bei der gestrigen ABDA-Mitgliederversammlung wurde entschieden, lediglich drei Vorschläge weiter zu verfolgen.
Beim Deutschen Apothekertag (DAT) hatte die Kammer eine Überarbeitung der ApBetrO gefordert. In insgesamt 15 Anträgen waren unter anderem Erleichterungen für Defekturen und Rezepturen, die Abschaffung des Teearbeitsplatzes, ein QMS auf freiwilliger Basis sowie die Streichung von Kathetern aus dem Notfalldepot gefordert worden.
Beim DAT waren die Anträge allesamt „in den Ausschuss verwiesen“ worden. Daraufhin hatten sich die Bundesapothekerkammer und nun alle Mitgliedsorganisationen mit den Vorschlägen befasst. „Wir haben den Prozess zu einem gute Ende gebracht“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.Gegen den Vorwurf mangelnder Demokratie wehrt sich Schmidt: Die Entscheidung, die Anträge beim DAT in die Ausschüsse zu verweisen, sei in Absprache mit der Kammer Brandenburg getroffen worden. „Wir können gar nicht mehr Form an Diskussion bieten als die Mitgliederversammlung“, sagte Schmidt. Es habe eine ausreichende Diskussion gegeben. Er geht davon aus, dass auch die Kammer Brandenburg nachvollziehen könne, warum so entschieden worden sei.
Drei Anträge sollen weiterverfolgt werden: Die Vorgabe, Digitalis-Antitoxin in der Apotheke vorrätig halten oder kurzfristig beschaffen zu müssen, soll gestrichen werden. Die Apotheker haben sich außerdem dafür ausgesprochen, die Rechtslage dahingehend zu ändern, „dass eine Versorgung von Patienten mit Schmerzpumpen durch jede Apotheke gewährleistet werden kann“.Brandenburg hatte kritisiert, dass es einer öffentlichen Apotheke durch die neuen Anforderungen an Räume und Reinheit nicht mehr möglich sei, Schmerzpumpen zu befüllen. Die wenigen Apotheken, die eine Herstellungserlaubnis besäßen, könnten weder den Bedarf noch eine zeitnahe Versorgung sicherstellen.
Auch über die Barrierefreiheit wurde lange diskutiert: Brandenburg hatte gefordert, dass die Vorgabe unter Berücksichtigung von Bestandsinteressen umgesetzt oder erforderlichenfalls gestrichen wird. Schmidt betonte, der Verordnungsgeber habe bei diesem Thema keine Freiheit gehabt, da die UN-Konvention über die Recht von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umgesetzt werden müsse.„Die Forderung, den Satz zu streichen, ist realitätsfern“, sagte Schmidt. Die ABDA wolle die Aufsichtsbehörden aber auffordern, Verhältnismäßigkeit bei bestehenden Apotheken zu beachten. Keine Apotheke solle in den Ruin oder die Unverkäuflichkeit getrieben werden, betonte Schmidt. „Ich glaube, wir finden da einen Kompromiss.“
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