ABDA: Zurück zum Fixhonorar APOTHEKE ADHOC, 02.12.2015 14:11 Uhr
Die ABDA ist mit ihrer Forderung, dass neben den Ärzten auch die Apotheker Medikationspläne ausstellen können, gescheitert. Dass am HV-Tisch Ergänzungen vorgenommen werden können, sei nur ein minimales Zugeständnis – führe aber genauso zu Mehraufwand. Daher müsse nun über eine Anpassung des Fixums gesprochen werden.
„Im vorliegenden Entwurf verfehlt das E-Health-Gesetz weiterhin sein Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit für Patienten mit Polymedikation maßgeblich zu verbessern“, kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Verabschiedung durch den Gesundheitsausschuss. „Die Politik verpasst damit die große Chance, durch die konsequente Einbindung der Apotheker einen echten Medikationsplan für Millionen chronisch kranker Patienten zu erstellen.“
Die Kernforderung der Apotheker nach Beteiligung bei der erstmaligen Erstellung und umfassenden Aktualisierung von Medikationsplänen bleibe unberücksichtigt. „Das halten wir für grundsätzlich falsch, weil Medikationspläne somit weder richtig noch vollständig sein können.“ Ein Wahlrecht des Patienten zwischen Arzt und Apotheker würde zudem auch die Akzeptanz des Medikationsplans erhöhen.
„Man werde weiterhin nicht müde werden, „allen verantwortungsvollen Gesundheitspolitikern das grundlegende Manko des E-Health-Gesetzes immer wieder vor Augen zu führen“, so Schmidt. „Die Patienten wissen wir dabei an unserer Seite.“
Dagegen begrüßen man, dass „zumindest eine minimale Aktualisierung des Medikationsplans für Apotheker“ möglich sein solle – wenngleich auch nur bei der konkreten Abgabe eines Medikaments und auf Nachfrage des Patienten, so Schmidt weiter. „Dieser Anspruch des Patienten sorgt allerdings für Arbeit in den Apotheken, deren Vergütung zum Beispiel mit einer Festhonoraranpassung geregelt werden muss.“
Und noch etwas Positives hat die ABDA entdeckt: Nicht nur für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, sondern auch für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Medikationsplan sollen sowohl Ärzte als auch Apotheker Zuschläge erhalten.
Es sei positiv zu bewerten, dass die Kosten für die technische Ausstattung und den Betrieb der künftigen elektronischen Phase des Medikationsplans in den Apotheken analog zu den Ärzten erstattet würden, so Schmidt. „Wir müssen nun die im Gesetz vorgesehenen Verhandlungen mit den Ärzten über die konkrete Ausgestaltung des Medikationsplanes abwarten.“