Apothekenhonorar

ABDA: 9,14 statt 8,10

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Berlin -

Die ABDA hat konkrete Forderungen für eine Anpassung des Apothekenhonorars vorgelegt: Die Apotheker fordern eine Erhöhung der Fixpauschale von derzeit 8,10 Euro auf 9,14 Euro. Außerdem soll die BtM-Gebühr auf 2,80 Euro erhöht, eine pauschale Vergütung für Nacht- und Notdienst eingeführt und die Rezepturzuschläge angepasst werden. Sollte das Fixum nicht angepasst werden, fordert die ABDA als Alternative eine Absenkung des Kassenabschlags auf 0,96 Euro.

 

Die ABDA begründet ihre Forderungen mit den Auswirkungen der Spargesetze aus den vergangenen drei Jahren. Insbesondere das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) mit der Erhöhung des Zwangsabschlages belaste die Apotheken. Auch die Milliarden-Überschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden als Begründung herangezogen: Während die Einnahmen bei den Kassen und die Vergütung der Ärzte stetig angestiegen seien, habe sich bei den Apothekenhonoraren nichts getan.

Bei Nacht- und Notdienst stünden geringen Erträgen hohe Kosten gegenüber. Auch bei Rezepturen sei es in den vergangenen Jahren zu erheblichen Fehlbeträgen gekommen, argumentiert die ABDA.

 

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