Versorgungsstrukturgesetz

ABDA: 293 Euro pro Notdienst Alexander Müller, 14.10.2011 08:43 Uhr

Berlin - 

Die ABDA fordert eine höhere Vergütung für Nacht- und Notdienste. An Werktagen sollen die Apotheken pauschal 249 Euro erhalten, an Sonn- und Feiertagen 293 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Das geht aus der Stellungnahme der ABDA zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) hervor.

Mit der derzeitigen Notdienstgebühr von 2,50 Euro seien die jährlich 730.000 Notdienste nicht zu finanzieren, argumentiert die ABDA. Konservativ gerechnet hätten die Apotheken eine Unterdeckung von 192 Millionen Euro zu tragen.

Für die neue Notdienstgebühr sollen die Krankenkassen bezahlen. Alledings schlägt die ABDA vor, dass auch die privaten Krankenversicherungen im Verhältnis zu ihren Versichertenzahlen beteiligt werden. Laut Vorschlag sollen sich GKV und PKV auf die Einzelheiten verständigen. Dabei könnten sie auf eine entsprechende Regelung bei den Kosten des Sprechstundenbedarfs zurückgreifen.

In ihrer Stellungnahmen weist die ABDA zudem auf die Unterdeckung bei der Rezepturherstellung hin. Demnach legen die Apotheker jedes Jahr 137 Millionen Euro drauf. Die Vergütung sei in der Arzneimittelpreisverordnung zuletzt im Jahr 2004 angepasst worden, moniert die ABDA und fordert eine Überprüfung der Rezepturzuschläge. Ebenfalls „dringend geboten“ hält man in der Jägerstraße die Anpassung der Betäubungsmittelgebühr. Diese liege seit dem Jahr 1978 unverändert bei 0,26 Euro. Wegen der gestiegenen Dokumentationsanforderungen seien allein die Logistikkosten um ein Vielfaches höher.