Die Abda stellt sich gegen die geplante Neuregelung, dass digitale Impfzertifikate nur bei persönlichem Kontakt in der Apotheke ausgestellt werden dürfen. Dabei geht es ihr aber nicht um telepharmazeutische Angebote wie das von Apomondo, sondern um bestimmte Fallkonstellationen, die in den Apotheken auftreten können. Die geplante Senkung des Honorars von 18 auf 6 Euro lehnt sie erwartungsgemäß ab.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will per Änderungsverordnung vorschreiben, dass Apotheken nur dann digitale Impfzertifikate ausstellen dürfen, wenn die Geimpften persönlich in der Apotheke vorstellig werden. Das wäre beispielsweise für den Service von Apomondo das Aus: Denn das apothekereigene Softwareunternehmen bietet in seiner Premiumversion eine Funktion, mit der Apotheker:innen die Dokumente per Videochat prüfen, vor Ort ausstellen und dann per verschlüsselter E-Mail versenden. Ein Apotheker aus Aachen, der eine eigene voll digitale Lösung zur Ausstellung per Videoident-Verfahren entwickelt hat, wurde deshalb bereits von seiner zuständigen Amtsapothekerin abgemahnt.
Die „Bedenken gegen eine Ausstellung im Rahmen telemedizinischer Verfahren teilen wir zwar und halten das Anliegen der Regelung für berechtigt“, schreibt die Abda nun in ihrer Stellungnahme zur Änderungsverordnung. Dennoch fordert sie eine Abänderung der betreffenden Stelle, denn die Regelung könne „auch übermäßig wirken, indem sie bestimmte Fallgestaltungen für unzulässig erklärt, die heute in den Apotheken vorkommen und in denen die geforderte Überprüfung bei einer Präsenzausstellung zuverlässig vorgenommen werden kann“.
Damit meine die Abda insbesondere Konstellationen, in denen die Mutter oder der Vater die Ausweise und die Impfnachweise der übrigen Familienmitglieder in der Apotheke vorlegt. „Ein Missbrauchspotential liegt in diesen Fällen typischerweise nicht vor und kann durch gründliche Prüfung der Dokumente (verbunden mit der meist vorhandenen persönlichen Bekanntschaft mit den Kunden) ausgeschlossen werden.“ Das Problem könne gelöst werden, indem in die betreffende Stelle der Verordnung um die Formulierung ergänzt wird, dass auch eine bevollmächtigte Person der oder des Geimpften vorstellig werden kann.
Komplett in Opposition geht die Standesvertretung bei der geplanten Kürzung des Honorars von 18 auf 6 Euro: „Die geplante Vergütungsabsenkung lässt erneut die Planungssicherheit für die Apotheken vermissen und wird den Leistungen und dem Aufwand in den Apotheken nicht gerecht“, so die Abda. Der zeitliche Aufwand zur Erstellung der digitalen Zertifikate, einschließlich der erforderlichen Erklärung zur Nutzung der generierten und ausgedruckten Impfzertifikate, werde auch in der nächsten Zeit gleich bleiben oder sogar noch steigen.
Das begründet die Abda jedoch nicht mit den technischen Schwierigkeiten, die vielen Apotheken durch das DAV-Portal entstehen, sondern damit, dass „künftig hauptsächlich die wenig technikaffinen Personen eine nachträgliche Ausstellung anfordern werden, da durch den zwischenzeitlichen Versand durch Impfzentren und die bisherige Ausstellung in Apotheken viele Interessenten mit Zertifikaten versorgt sind“.
Hinzu komme, dass in die Höhe der Vergütung eines einzelnen Zertifikats auch die Kosten der Investition einer notwendigen Schnittstelle eingepreist werden müssten, so die Abda, die dem BMG in der Stellungnahme gleich zweimal ins Gewissen redet: „Aus Sicht der öffentlichen Apotheken sind verlässliche Vergütungsregelungen wichtig. Auf die jetzt vorgenommene kurzfristige Vergütungsänderung sollte daher verzichtet werden.“
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