Ab morgen: Haftstrafen für Impfpassfälscher APOTHEKE ADHOC, 23.11.2021 12:23 Uhr
Wer Impfnachweise fälscht oder solche in der Apotheke einlöst, muss künftig mit einer langen Haftstrafe rechnen. Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.
Geändert werden entsprechend die Paragrafen 277, 278 und 279 des Strafgesetzbuches (StGB). Strafbewehrt sind künftig mehrere Tatbestände im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen:
- Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen
Damit sollen Fälle abgedeckt sein, in denen sich eine Person als Arzt oder Ärztin ausgibt und ein Gesundheitszeugnis ausstellt; hier ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorgesehen. - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Hier geht es um unrichtige Zeugnisse, die durch einen Arzt oder eine andere approbierte Medizinalperson ausgestellt werden; das Strafmaß liegt bei bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. - Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ein Jahr oder Geldstrafe drohen auch Personen, die unrichtige Gesundheitszeugnisse zur Täuschung im Rechtsverkehr einsetzen.
Besonders schwere Fälle der ersten beiden Tatbestände können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, insbesondere wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem/unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt“. Gesundheitszeugnisse werden außerdem in §281 StGB Ausweispapieren und Zeugnisse/Urkunden gleichgestellt.