Verordnung veröffentlicht

Ab 1. Oktober: 2,50 Euro pro Botendienst

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Berlin -

Ab 1. Oktober können Apotheken pro Botendienst nur noch 2,50 Euro abrechnen. Immerhin wird die Zeit bis Inkrafttreten des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) überbrückt. Eine entsprechende Änderung der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zur Verstetigung des Botendiensthonorars hat das BMG eine Novellierung der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgelegt. Die bisherige Verordnung zum Botendiensthonorar gilt nur bis Ende September. Das BMG hatte bereits eine Verlängerung angekündigt, um bis zur Verabschiedung und Inkrafttreten des VOASG keine Honorarlücke entstehen zu lassen. Zur Begründung der Verlängerung heißt es in dem Entwurf, dass es weiterhin um die Reduzierung des Infektionsrisikos gehe.

Allerdings sollen laut BMG die Ausgaben für die Krankenklassen verringert werden. „Um die mit der Einführung dieses Zuschlags verfolgte Minimierung des Infektionsrisikos auch nach dem 30. September 2020 zu realisieren, bedarf es einer Verlängerung der Befristung. Um die Ausgaben der Kostenträger zu begrenzen, wird der Zuschlag auf 2,50 Euro reduziert“, so der Entwurf. Die Verordnung ist befristet bis zum 31. Dezember. Das BMG geht daher davon aus, dass das VOASG spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

Das BMG erwartet, dass die Krankenkassen zwischen Oktober und Dezember monatlich sechs Millionen Euro für die Verlängerung aufbringen müssen – und jeweils rund eine halbe Million Euro monatlich die privaten Krankenversicherungsunternehmen und die Träger der Beihilfe bei Bund, Ländern und Gemeinden. Auf das nächste Jahr hochgerechnet können die Apotheken mit einem Botendiensthonorar von insgesamt 84 Millionen Euro rechnen. Die neue Verordnung kann von der Bundesregierung erlassen werden, sie muss nicht vom Bundestag beschlossen werden.

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