Kammer erinnert an Dienstpflicht

Ab Montag: Versorgung trotz Verkehrsblockaden

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Berlin -

Während einige Apotheker:innen schon überlegt haben, sich in der Protestwoche ab dem 8. Januar den demonstrierenden Beschäftigten in Landwirtschaft, Zugverkehr und Logistik anzuschließen, um in Berlin für einen größeren Aufschlag zu sorgen, ist die Apothekerschaft dazu angehalten, die Arzneimittelversorgung trotz der Herausforderungen wie gewohnt aufrechtzuerhalten.

„Aufgrund der ab dem 8. Januar 2024 angekündigten bundesweiten Aktionswoche verschiedener Berufsgruppen wie Landwirtschaft, Bahn und Verkehr können Verzögerungen der Belieferung durch den Großhandel nicht ausgeschlossen werden“, schreibt unter anderem die Sächsische Landesapothekerkammer. Es sei mit zeitweisen Blockaden von Autobahnauffahrten, Fahrzeugkorsos auf Bundesstraßen und Behinderung des Individualverkehrs zu rechnen.

Nichtsdestotrotz seien die Apothekenteams dazu angehalten, ihrer Pflicht nachzukommen: „Bei allen möglichen und derzeit nicht absehbaren Auswirkungen auf die Apothekenbetriebe erinnern wir an die Verpflichtung zur Dienstbereitschaft nach § 23 ApBetrO, um die ordnungsgemäße pharmazeutische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.“ Dies gelte besonders für die Notdienst-Apotheken.

Vorab sollten sich alle Beschäftigten in den Apotheken zum Beispiel über die Regionalpresse informieren oder Kontakt zu entsprechenden Behörden suchen, um konkrete regionale Einschränkungen zu klären. Arzneimittellieferungen sollten am besten direkt mit dem Großhandel abgestimmt werden.

„Im Übrigen verweisen wir auf die Allgemeinverfügung der Sächsischen Landesapothekerkammer zu den ortsüblichen Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken“, mahnt die Kammer. Den mindestens sechs Stunden Dienstbereitschaft zwischen 8 und 18 Uhr könnten demnach auch im Weg stehende Traktoren nichts anhaben.

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