Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund steigen ab dem 1. März. Das war das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im April 2023. Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten in Ämtern & Co., sondern auch Politiker:innen.
Der Bundestag hatte den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024“ im November unter Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Lediglich die AfD-Fraktion hatte sich enthalten. Dementsprechend erhöhen sich laut Bundesregierung die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen um einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie zusätzlich 5,3 Prozent.
Hinzu kommen gegebenenfalls Auslandszuschläge, Familien- und Amtszulagen. Zudem wurde der „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (TV Inflationsausgleich) beschlossen. Für Tarifbeschäftigte bedeutete dieser für Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro sowie für Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlungen von jeweils 220 Euro.
Laut Bundesministergesetz § 11 erhält die oder der Bundeskanzler:in ein Amtsgehalt von zwei Drittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen, die Bundesminister:innen ein Drittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11. Die Besoldungsgruppe B 11 ist die höchste in der Bundesbesoldungsordnung und sieht ein Grundgehalt von 16.084,36 Euro ab dem 1. März vor.
Bei beiden Gruppen kommen noch Ortszuschläge und Dienstaufwandsentschädigungen hinzu sowie auch wie bei anderen Beamt:innen bestimmte Zulagen und Zuschläge. Laut Rechnung der Bild-Zeitung kommt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier somit demnächst auf 23.003 Euro brutto, was 6,37 Prozent mehr seien als bisher. Bei Bundeskanzler Olaf Scholz sind es bei gleicher Steigerung 22.083 Euro ab März.
Für die Ministerposten bedeute die Steigerung bei einer Ministerin oder einem Minister (verheiratet, ohne Kinder) ein Amtsgehalt inklusive Zulagen von 17.990 statt 16.816 Euro. 6,98 Prozent gebe es auf diesen Posten mehr. Vom Beamtengehalt gehen noch Lohnsteuer, Kosten für die Krankenversicherung ab.
Neben dem Gehalt hat die kommende Steigerung auch Auswirkungen auf die Pensionen. Nach vier Jahren Amtszeit kommt ein Anspruch auf 27,74 Prozent des vorherigen Beamtengehalts zustande. Für jedes weitere Amtsjahr kamen zusätzlich bisher maximal etwa 500 Euro dazu (Bundespräsident und Kanzler:in), ab März steigt auch dieser Satz um 6,68 Prozent.
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