NNF schüttet an Apotheken aus

75 Millionen für TI-Aufwendungen

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Berlin -

Für die TI-Ausstattung der Apotheken werden rund 75 Millionen Euro über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ausgeschüttet. Nach NNF-Angaben haben bislang 82 Prozent der Apotheken einen Antrag auf Verifizierung gestellt.

Die Gesamtsumme speist sich seit der Erweiterung der TI-Vereinbarung im Juni 2021 aus insgesamt vier Teilsummen – der Erstausstattung, den Betriebskostenpauschalen, den Erstattungen für das PTV-4-Update und den Erstattungen für die HBA angestellter Apotheker:innen und Berufsanfänger:innen.

Laut NNF haben 11.055 Apotheken im Jahr 2021 einen Antrag auf Refinanzierung ihrer TI-Erstausstattung beantragt. Schon im 2020 hatte 4054 Apotheken dies getan. Die Auszahlung für im vierten Quartal 2021 gestellte Anträge wird erst Ende März 2022 erfolgen.

Für das vergangenen Jahr geht es um knapp 58 Millionen Euro, die die Krankenkassen den Apotheken für die Erstausstattung überweisen müssen. Für die Betriebskostenpauschalen hat der NNF dem GKV-Spitzenverband nach eigenen Angaben rund 7,5 Millionen Euro in Rechnung gestellt.

6041 Apotheken haben für 16.338 angestellte Apotheker:innen eine Kostenerstattung für deren HBA beantragt. Für Berufsanfänger:innen wurden zusätzlich von 171 Apotheken Erstattungsanträge gestellt, so dass insgesamt rund 7,4 Millionen Euro via Apothekeninhaber an die Angestellten fließen können.

Für das für die elektronische Patientenakte und für das E-Rezept notwendige PTV-4-Update haben 3636 Apotheken über das NNF-Portal insgesamt knapp über 2 Millionen Euro als Refinanzierung erbeten.

Ursprünglich wurde der NNF 2013 wie der Name schon sagt gegründet, um die Notdienstpauschale abzuwickeln. Inzwischen sind weitere Aufgaben wie eben die Refinanzierung der TI-Ausstattung für Apotheken dazugekommen. In diesem Jahr soll die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen dazukommen.

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