70 Euro pro Zyto-Rezeptur Désirée Kietzmann, 17.06.2009 12:45 Uhr
Kurz vor Abschluss der AMG-Novelle ist es doch noch zu Änderungen hinsichtlich der Vergütung von parenteralen Zubereitungen gekommen. Ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) legt nun die Höhe der Apothekenzuschläge für Zubereitungen fest, für die es keine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband gibt.
Für zytostatikahaltige Lösungen erhält die Apotheke ein Honorar von 70 Euro, antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen sollen mit 40 Euro vergütet werden. Der Apothekenzuschlag für parenterale Ernährungslösungen beträgt 65 Euro, für Lösungen mit Schmerzmitteln 40 Euro. Die Herstellung sonstiger Lösungen wird mit 55 Euro entlohnt.
Es handelt sich bei diesen Zuschlägen laut Antragsbegründung jedoch lediglich um eine „befristete Auffangregelung bis zum Zustandekommen von Vereinbarungen über die Höhe der Fest- und Rezepturzuschläge“ zwischen Apothekern und Kassen. Die Parteien müssen sich bis zum 31. Dezember 2011 geeinigt haben.
Damit haben die Koalitionsfraktionen zumindest auf einen Kritikpunkt der zytostatikaherstellenden Apotheken an der geplanten AMG-Novelle reagiert: Die Verbände hatten moniert, dass die Apotheke zukünftig nur „die tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise“ für Fertigarzneimittel in Zubereitungen berechnen darf, wenn es keine Vereinbarungen laut Hilfstaxe gibt. Wegen einer fehlenden Regelung zu den Zuschlägen hätte die Apotheke die Rezepturen damit ohne Vergütung für die Arbeitskosten herstellen müssen.