Großhandelskonditionen

70 Cent fix: Spahn kappt Apothekenrabatt

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Berlin -

Noch vor der Sommerpause will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Rabatte des Großhandels an die Apotheken kappen. Dazu soll für den 70-Cent-Fixteil der Großhandelsmarge ein gesetzliches Rabattverbot verankert werden. Das soll nach Informationen von APOTHEKE ADHOC im sogenannten „Versorgungsgesetz“ geschehen, mit dem für Kassenpatienten die Wartezeiten in den Arztpraxen verkürzt werden sollen. In der kommenden Woche will Spahn seine Pläne mit den Gesundheitspolitikern der Koalitionsfraktionen abstimmen. Eine Erhöhung der fixen Großhandelsmarge ist offenbar zunächst nicht vorgesehen.

Damit reagiert Spahn auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im sogenannten AEP-Prozess. Dieser war aus den Reihen des Großhandels angestoßen und von der Wettbewerbszentrale geführt worden, weil AEP je nach Packungspreis 2 bis 3 Prozent Rabatt sowie bei Einhaltung der Zahlungsfrist 2,5 Prozent Skonto auf Rx-Produkte gewährt. Die Wettbewerbszentrale hatte darin einen Verstoß gegen die Preisbindung gesehen, da es sich beim Skonto um einen versteckten Rabatt handele.

Der BGH folgte 2017 dieser Einschätzung nicht. Die in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgesehenen Großhandelszuschläge legten eine Preisobergrenze, aber keine preisliche Untergrenze fest, so der BGH in seinem Urteil. Das ergebe sich sowohl aus dem Wortlaut selbst („darf […] höchstens […] erhoben werden) – als auch aus dem Vergleich mit dem abweichenden Wortlaut der Bestimmung zu Apothekenzuschlägen für Fertigarzneimittel („ist zu erheben“).

„Der Großhandel ist danach nicht verpflichtet, einen Mindestpreis zu beanspruchen, der der Summe aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, der Umsatzsteuer und einem Festzuschlag von 70 Cent entspricht. Er kann deshalb nicht nur auf den in §2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV genannten preisabhängigen, bis zur Höchstgrenze von 3,15 Prozent veränderlichen Zuschlag, höchstens jedoch 37,80 Euro, sondern auch auf den darin erwähnten Festzuschlag von 70 Cent ganz oder teilweise verzichten.“

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) versteht man das beabsichtigte Rabattverbot auf das 70-Cent-Fixhonorar auch als Signal an die ABDA, bei den laufenden Verhandlungen über das Rx-Versandverbot mehr Beweglichkeit zu zeigen. Denn das beabsichtigte Rabattverbot soll vor allem große, umsatzstarke Apotheken treffen, die vom Großhandel großzügige Konditionen erhalten. Diese hätten in der ABDA das Sagen, heißt es in Koalitionskreisen.

Spahn plant zur Verkürzung von Wartezeiten in Arztpraxen, die vorgeschriebenen Mindest-Sprechstunden für gesetzlich Versicherte von 20 auf 25 pro Woche zu erhöhen. Die Ärzte fordern dafür entsprechend mehr Geld. Dies sehen die gesetzlichen Kassen aber „sehr kritisch“.

Schon bei Amtsantritt sagte Spahn, wie schnell man einen Termin beim Arzt bekomme, sei das große Aufregerthema. Aus Sicht der gesetzlich Krankenversicherten gehöre es „zu Recht“ auf die Tagesordnung. Immer wieder werde beklagt, dass gesetzlich Versicherte länger auf Termine etwa beim Facharzt warten müssen, weil die Behandlung von Privatpatienten höher vergütet wird. Spahn hatte dazu rasch eine gesetzliche Regelung angekündigt. Eckpunkte für das Versorgungsgesetz sollen noch vor der politischen Sommerpause, die in der zweiten Juliwoche beginnt, vorgelegt werden.

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