7 Millionen Euro für verfallene Grippeimpfstoffe Patrick Hollstein, 06.01.2022 12:11 Uhr
Die Apotheken bekommen in der kommenden Woche Geld für verfallene Grippeimpfstoffe der vergangenen Saison. Die maximal zur Verfügung stehende Summe von 16 Millionen Euro wird nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft: Mehr als 7 Millionen Euro für rund 650.000 nicht verimpfte Grippeimpfstoffdosen 2020/2021 werden laut Deutschem Apothekerverband (DAV) an mehr als 7500 Apotheken und Krankenhausapotheken ausgezahlt. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag pro öffentlicher Apotheke beträgt mehr als 900 Euro.
Laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) sind Insgesamt 7573 Anträge fristgerecht eingegangen, davon 7143 via Portal und 430 per Post. Der NNF hat die Anträge geprüft und korrigiert und dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) eine entsprechende Rechnung gestellt und kann nach eigenen Angaben jetzt mit der Erstattung beginnen. Die entsprechenden Kostenerstattungen würden in der kommenden Woche auf den Konten der Apotheken eingehen.
Insgesamt würden 647.657 Dosen erstattet. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag pro Apotheke beträgt 912,91 Euro. Für seine Aufwendungen bringt der NNF pro Antrag eine Verwaltungskostenpauschale von 12,50 Euro in Abzug. Der Versand der Bescheide und die Auszahlung der Erstattungsbeträge beginnt am morgigen Freitag.
„Die Apotheken haben in der Saison 2020/2021 Enormes geleistet. Sie haben die Arztpraxen mit über 20 Millionen Dosen Grippeimpfstoffen versorgt – mehr als je zuvor, da die Impfbereitschaft der Bevölkerung unter dem Eindruck der Corona-Pandemie sehr hoch war. Leider blieben sie aber am Ende trotzdem auf einer sehr hohen Anzahl an Impfdosen sitzen“, sagt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: „Die Politik hat mit einer entsprechenden Verordnung im Jahr 2021 konsequent gehandelt und erstattet den Apotheken die Kosten für die Impfdosen, die bestellt und geliefert wurden, aber nicht mehr verimpft werden konnten. Es ist ein wichtiges Zeichen an die Apothekerschaft, dass man sie mit wirtschaftlichen Risiken nicht alleine lässt, wenn sie sich intensiv für die Impfkampagnen gegen Corona und Grippe in Deutschland einsetzen.“
Dittrich sagt weiter: „Ich bin froh, dass wir ein effizientes und reibungsloses Verfahren für die Abwicklung der Rückerstattung gefunden haben. Die Apotheken haben ihre noch vorhandenen Lagerbestände an Grippeimpfstoffen aus der Vorsaison dem Nacht- und Notdienstfonds gemeldet, der die Kosten jetzt ausgleicht.“
7 statt 16 Millionen Euro
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Oktober einen Betrag von maximal 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Laut Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe (Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung) haben Apotheken einen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten, die ihnen durch die Beschaffung nicht abgegebener Impfstoffdosen entstanden sind.
Die Höhe des Anspruchs errechnet sich aus der Gesamtzahl der von der Apotheke nicht abgegebenen und gegenüber dem (DAV) gemeldeten Impfstoffdosen multipliziert mit dem jeweiligen Einkaufspreis der Apotheke je Dosis. Hätten die Apotheken mehr angemeldet, als zur Auszahlung zur Verfügung steht, wäre der Rückerstattungsbetrag je Apotheke durch Multiplikation mit einem Faktor anteilig gekürzt worden, der sich als Quotient aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag und der Gesamtsumme der von allen Apotheken geltend gemachten Ansprüche errechnet hätte.
Die Apotheken hatten vom 20. Oktober bis 30. November die Gelegenheit, ihre Bestände über das Portal an den NNF zu melden. Für Impfstoffe, die bis dahin nicht gemeldet wurden, besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Die Apotheken sind verpflichtet, Anträge und Nachweise bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.
Zusatzdosen zu spät geliefert
Weil wegen der Corona-Pandemie mit deutlich höherer Nachfrage gerechnet wurde, hatte das BMG im Frühjahr 2021 sechs Millionen Dosen zusätzlich bestellt, sodass die Gesamtzahl bei 26 Millionen lag. Im Vorjahr waren insgesamt 14 Millionen Dosen verimpft worden. Dass dennoch so viel Impfstoff übrig blieb, war der schlechten Koordination bei der Auslieferung der Imfpstoffe geschuldet: Im Herbst kam es zunächst zu einem Ansturm auf die Praxen. Dann musste Apotheker:innen und Ärzt:innen auf Nachschub warten, insbesondere die nationale Reserve des Bundes wurde erst im November vergangenen Jahres in größerem Umfang ausgeliefert. Da war die Nachfrage seitens der Patient:innen aber schon eingebrochen. Der Impfstoff blieb in den Apotheken liegen.
Die zeitlich gestreckte Auslieferung der Grippeimpfstoffe, Doppelbestellungen von Ärztinnen und Ärzten sowie nicht wahrgenommene Impftermine hätten dazu geführt, dass nicht alle an Apotheken gelieferte Impfstoffdosen zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden konnten, schrieb das BMG dazu.
Schon im Februar hatte der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) seine Mitglieder befragt und hochgerechnet, dass bundesweit noch rund 1 Million Impfdosen im Wert von über 10 Millionen Euro lagern könnten.