Bis auf Weiteres schweigt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beharrlich zur Zukunft des Rx-Versandverbots. Fragen von Apothekern bei seinen regelmäßigen Facebook-Auftritten lässt Spahn bislang unbeantwortet. Die Grünen erhielten auf eine kleine Anfrage ebenfalls nur ausweichende Auskünfte. Jetzt versucht es die FDP-Bundestagsfraktion erneut. Sieben Fragen sollen Spahn zum Reden bringen.
Bekanntermaßen ist die FDP eine Befürworterin des Rx-Versandhandels und will die Medikamentenzustellung per Post keinesfalls verbieten. Im Gegenteil, die FDP sieht darin einen unverzichtbaren Beitrag zur flächendeckenden Versorgung. Mehr noch: Im Wahlprogramm sprach sich die FDP für die Abschaffung des Fremdbesitzverbotes aus. In ihren Vorbemerkungen verweist die FDP-Bundestagsfraktion daher auf das EuGH-Urteil, das entschieden habe, dass ausländische Versandapotheken nicht gegen die deutsche Arzneimittelpreisbindung verstoßen, wenn sie Kunden in Deutschland Boni gewähren.
Nach Ansicht der Richter stelle die deutsche Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken einen Wettbewerbsnachteil dar, zitiert die FDP. Die Richter hätten darin einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit gesehen. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere regionale Verteilung der Apotheken in Deutschland sichergestellt werden könne. „Der Europäische Gerichtshof erteilte der Argumentation der Bundesregierung, allein Apotheken sicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, eine deutliche Absage“, so die FDP.
Der EuGH habe bemängelt, dass keine Belege vorgelegt worden seien, dass durch Versandapotheken „wichtige Leistungen wie die Notfallversorgung in Deutschland nicht mehr zu gewährleisten wären, weil sich die Zahl der Präsenzapotheken in der Folge verringern würde“. Ungeachtet dieses Urteils, sei bereits Ende der 18. Wahlperiode ein Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet worden, so die FDP.
Auch der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setze diese Haltung fort und spreche sich für ein Versandhandelsverbot aus. Begründet werde ein Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag mit einer Stärkung der Apotheken vor Ort. Ziel sei es, „die bestehende flächendeckende, wohnortnahe und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiterhin zu gewährleisten“. Nach Ansicht der FDP besteht jetzt „eine erhebliche Rechtsunsicherheit sowohl für Vor-Ort-Apotheken, als auch für ausländische und inländische Versandapotheken“.
Von Spahn will die FDP wissen, ob ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist und ob die Stärkung der Apotheken vor Ort nach Ansicht der Bundesregierung ein für einen staatlichen Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Gut zulässiger legitimer öffentlicher Zweck ist.
„Ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus Sicht der Bundesregierung ein erforderliches Mittel, um diesen Zweck zu erreichen und wurden weniger einschränkende Maßnahmen geprüft?“, fragt die FDP. Und könne die Bundesregierung zusichern, dass das Rx-Versandverbot zu einer Stärkung der Apotheken vor Ort führe? Mehr noch: Könne die Bundesregierung zusichern, dass mit einem Verbot keine weiteren Apotheken vor Ort und insbesondere in strukturschwachen Regionen schließen und der Status quo der flächendeckenden Versorgung erhalten bleibe? Schon die Grünen hatten auf ihre Anfrage zum selben Thema nur eine ausweichende Antwort erhalten. Dass die Antworten an die FDP ergiebiger ausfallen, ist unwahrscheinlich, da das BMG seine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen hat.
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