6,2 Milliarden Euro: Spahn will Impfstoff beschaffen Tobias Lau, 09.02.2021 14:59 Uhr
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will zusätzliche 635 Millionen Dosen Covid-19-Impfstoff beschaffen. Dazu will das Bundesfinanzministerium (BMF) 6,2 Milliarden Euro zusätzlich freigegeben, wie aus einem Schreiben des BMF an die Mitglieder des Haushaltsausschusses hervorgeht, das APOTHEKE ADHOC vorliegt. Auch die Krankenhäuser sollen demnach mehr Geld bekommen. Insgesamt liegen die Mehrausgaben demnach bei über 8 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung nimmt für die Impfstoffbeschaffung mehr als dreimal so viel Geld in die Hand wie bisher geplant: Im Haushaltsjahr 2021 waren unter dem Punkt „Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2“ bisher knapp 2,7 Milliarden Euro veranschlagt. Laut BMF sollen es nun knapp 8,9 Milliarden Euro werden. „Die Bundesregierung beabsichtigt, sich auch weiterhin an Verträgen zur Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 im Rahmen der Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission (KOM) zu beteiligen und nationale Vereinbarungen mit einzelnen Impfstoffherstellern abzuschließen“, schrieb Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn (SPD) am Montagabend an die Mitglieder des Haushaltausschusses.
Dabei hält die Bundesregierung an der Strategie fest, Verträge für ein möglichst breites Portfolio abzuschließen, „damit Deutschland wirksame Impfstoffe mit genügend Impfdosen für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen auch für den Fall erhält, dass nicht alle Impfstoffe eine Zulassung bekommen“. Der finanzielle Mehrbedarf entstehe dabei sowohl durch das von der EU erworbene Impfstoffportfolio, mögliche weitere Lieferungen von Impfstoffherstellern auf EU-Ebene, bei denen laut BMG die Verhandlungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossenen sind, die Verteilung der erworbenen Impfdosen unter den Mitgliedstaaten sowie nationale Verhandlungen Deutschlands mit einzelnen Impfstoffherstellern. Mit den 8,9 Milliarden Euro sollen demnach 635 Millionen Dosen erworben werden – sprich: theoretisch zu einem Preis von durchschnittlich 14 Euro pro Dosis. Bei wem und wie viele Dosen pro Hersteller gekauft werden sollen, dazu ließ sich das BMF in dem Schreiben nicht ein.
„Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung mit den nun zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln beziehungsweise wofür sollen diese genau genutzt werden?“, fragt der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein deshalb. „Klar ist, wir brauchen mehr Tempo beim Impfen.“ Daher begrüße seine Fraktion die Mittelerhöhung im Grundsatz. Allerdings werfe die kurzfristige Entscheidung von Spahn und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) weitere Fragen auf – beispielsweise, ob die zusätzlichen Gelder allein der Beschaffung weiterer Impfdosen oder auch der Beschleunigung der Lieferungen dienen. „Die Vorlage eines Impfplans durch die Bundesregierung ist überfällig“, so Klein.
Die Impfstoffbeschaffung ist dabei der Großteil des zusätzlichen Geldes, das das BMG nun für insgesamt drei Deckungen beantragt hat. Weitere 300 Millionen Euro sollen über den Gesundheitsfonds an die Krankenkassen gehen, um deren Mehrausgaben auszugleichen, die durch die Ausweitung des Leistungsanspruchs auf das Kinderkrankengeld entstehen. Außerdem sollen anderthalb Milliarden Euro für die Krankenhäuser bereitgestellt werden. Seit letztem Jahr werden den Kliniken finanzielle Verluste erstattet, die sie dadurch erleiden, dass sie planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschieben, um Kapazitäten für Covid-19-Patienten freizuhalten. 2 Milliarden Euro waren dafür bisher im Haushaltsplan für 2021 vorgesehen.
Mit der Ersten Änderungsverordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser deren Anspruchszeitraum um einen Monat bis Ende Februar verlängert. Außerdem wurde wegen der in diesem Zeitraum erwarteten sehr hohen Inzidenz und der damit einhergehenden hohen Auslastung von Krankenhausbetten durch Covid-19-Patient:innen für die Länder die Möglichkeit geschaffen, für den Zeitraum ab 15. Januar 2021 weitere Krankenhäuser als anspruchsberechtigt für finanzielle Ausgleichszahlungen zu bestimmen. Auch wird den Ländern ermöglicht, bei einer lokalen 7-Tage-Inzidenz von über 150 unabhängig von dem Anteil der freien betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten weitere Krankenhäuser als anspruchsberechtigt zu bestimmen. „Durch die Verordnungsregelungen ergeben sich für den Bund Mehrausgaben, deren Höhe nur im Sinne einer Faustformel geschätzt werden kann“, heißt es.
Was die Bundesregierung allerdings weiß: Dass bereits Anfang Februar 70 Prozent der für 2021 veranschlagten Mittel aufgebraucht waren. Sie rechne deshalb bei einem angenommenen Belegungsrückgang von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und unter der Annahme, dass die Länder angesichts des Infektionsgeschehens und der Belegung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten alle geeigneten Krankenhäuser für die Ausgleichszahlungen bestimmen, mit monatlichen Mehrausgaben von rund 1,1 Milliarden Euro. Da es sich dabei um Schätzwerte handele und der angenommene Belegungsrückgang auch deutlich höher ausfallen könne, sei ein Mehrbedarf von bis zu 1,5 Milliarden erforderlich, damit die Länder und damit die Krankenhäuser das Geld erhalten, was ihnen zustehe.