Honorar 2022

540 Millionen Euro: Mehr Geld für Ärzt:innen

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Berlin -

Die Kassenärzt:innen erhalten im kommenden Jahr mehr Geld. Die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigen um 1,275 Prozent. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Zuvor habe man sich mit dem GKV-Spitzenverband nicht auf eine Anhebung einigen können, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Zufrieden sind die Ärzt:innen jedoch nicht und die Verhandlungen laufen weiter.

Der sogenannte Orientierungswert beträgt aktuell 11,1244 Cent. Mit der beschlossenen Anhebung steigt er auf 11,2662 Cent. Dies entspricht einer Anhebung von rund 540 Millionen Euro. Hinzu kommen etwa 60 Millionen Euro infolge der Veränderungsraten der Morbidität und Demografie. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach von schwierigen Verhandlungen und einem „zähen Ringen über Wochen“. Nachdem die Krankenkassen in der ersten Verhandlungsrunde Anfang August eine Null-Runde gefordert hätten, sei jetzt zumindest eine Steigerung in mit den Vorjahren vergleichbarer Größenordnung erzielt worden, sagte er.

Aber die Kostenentwicklung werde damit nicht sachgerecht abgebildet. Wir stellen zunehmend fest, dass eine Anpassung des Orientierungswertes mit den im Gesetz vorgegebenen Regeln nicht sachgerecht gelingen kann“, betonte er. Die Kostenentwicklung in den Praxen könne darüber nicht adäquat abgebildet werde. Hier seien dringend Änderungen erforderlich. Die höheren Personalkosten infolge der Ende 2020 beschlossenen Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) könnten damit beispielsweise nicht berücksichtigt werden. „Die deutlich über sechsprozentige Tariflohnsteigerung in diesem Jahr wurde nicht abgebildet“, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Im kommenden Jahr werde erneut darauf hingewiesen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben zur Anpassung des Orientierungswertes müssen demnach die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskostenentwicklungen herangezogen werden. Dabei werden jeweils die Veränderungen der Kosten in zwei zurückliegenden Jahren als Grundlage der Anpassung des Orientierungswertes herangezogen. Für den Orientierungswert 2022 wurde die Kostenentwicklung vom Jahr 2019 zu 2020 betrachtet.

Zur Kompensierung der Kosten für allgemeine Hygieneaufwände wurde die Beratung im Erweiterten Bewertungsausschuss fortgesetzt. Alle Praxen sollen laut KBV ab 1. Januar 2022 einen Zuschuss erhalten. Gassen wies zugleich darauf hin, dass dies angesichts des geringen Betrages, den die Krankenkassen dafür bereitstellten, nur ein erster Schritt sein könne. Die Details müssten jetzt noch ausgearbeitet werden. Über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen werde separat verhandelt.

Zudem wurden mehrere Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis Jahresende verlängert. Dazu gehören unter anderem die zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten bei Telefonkonsultationen und die uneingeschränkte Nutzung der Videosprechstunde.

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