Die Bundesregierung will die betriebliche Gesundheitsvorsorge nach einem Zeitungsbericht stärker fördern. Von 2009 an sollen Unternehmen die Kosten für die Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr von der Steuer absetzen können, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Rolf Schwanitz, dem „Handelsblatt“.
Bislang müssten die Betriebe bei Rückenschulen, Massagen oder Antistress-Kursen nachweisen, dass sie im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen, um sie als Lohnkosten von der Steuer absetzen zu können. Diese Prüfung könne künftig in der Regel entfallen, sagte Schwanitz.
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