Berufsgericht

500 Euro Bußgeld für Rezept-Gutschein

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Berlin -

Ein Apotheker aus Hessen muss wegen seiner Rx-Boni eine Geldbuße von 500 Euro zahlen. Das hat das Berufsgericht Gießen nach Angaben der hessischen Apothekerkammer entschieden. Der Apotheker hatte seinen Kunden pro Rezept einen Bonus von einem Euro gewährt.

 

Laut Kammermitteilung hat das Berufsgericht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittel-Preisbindung gesehen. Ein Verstoß liege demnach auch dann vor, wenn zwar der korrekte Preis für das Arzneimittel angesetzt werde, die Medikamente aber wegen des gewährten Vorteils günstiger erschienen. Die Apotheke habe damit gegen das Arzneimittelgesetz, die Arzneimittelpreisverordnung sowie die Berufsordnung der Apothekerkammer Hessen und das Heilberufsgesetz verstoßen.

Die Gewährung von Bonustalern und Rezept-Gutscheinen wird von den Berufs- und Verwaltungsgerichten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage unterschiedlich eingestuft. Während auch in weiteren Fällen Bußgelder verhängt wurden, sehen andere Gerichte die Aufsichtsbehörden durch die „Bagatellschwelle“ in ihren Möglichkeiten eingeschränkt.

Der BGH hatte Boni von einem Euro für zulässig erklärt, weil diese im Wettbewerb nicht spürbar seien. An diese Grenze müssten sich auch die Aufsichtsbehörden halten, so die liberalere Haltung. Die andere Seite beruft sich auf die Aussage des BGH, dass jeder Verstoß gegen die Preisbindung berufsrechtlich verfolgt werden kann – auch wenn er wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

 

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