Freie Apothekerschaft kritisiert „Würfelspiel“

50 Cent: Kein Anspruch auf Kostendeckung Lilith Teusch, 19.08.2024 14:42 Uhr

In der Antwort des BMG finde sich keine Hinweise, dass der 50-Cent-Zuschlag für Lieferengpässe auf sachlicher Grundlage festgelegt wurde. Dies zeige die geringe Wertschätzung gegenüber den Apotheken, kritisiert Daniela Hänel, Vorsitzende der FA. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Wie die Engpasspauschale in Höhe von 50 Cent berechnet worden sei, wollte die Freie Apothekerschaft (FA) vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wissen. Offenbar gar nicht, so die Schlussfolgerung aus der Antwort, die jetzt übermittelt wurde: Der im Engpassgesetz (ALBVVG) festgelegte Betrag für die Recherche beim Großhandel, mögliche Rückrufe bei Ärzten und Änderungen von Rezepten sei willkürlich festgelegt worden – in einer Art „Würfelspiel“. Dies zeige die tatsächliche Wertschätzung gegenüber den Apotheken vor Ort, kritisiert die 1. Vorsitzende Daniela Hänel.

„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die in § 3 Absatz 1 Arzneimittelpreisverordnung geregelte Vergütung der Apotheken eine Mischkalkulation darstellt, die alle im Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen anfallenden Tätigkeiten der Apotheken umfasst“, so das BMG in seiner Antwort. Dies beinhalte auch Tätigkeiten, die im Umgang mit Lieferengpässen anfielen. „Der mit dem ALBVVG eingeführte Zuschlag in Höhe von 50 Cent ist insoweit nicht als Kompensation für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lieferengpassmanagement zu werten, sondern soll in moderater Form dazu dienen, der gestiegenen Anzahl an Lieferengpässen zu begegnen. Insoweit erhebt der Zuschlag keinen Anspruch auf Kostendeckung.“

„Nun haben wir es schriftlich, dass willkürliche Entscheidungen vom Gesundheitsminister und BMG getroffen werden, ohne sachliche Erhebungen und Kalkulationen, ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen inkl. der nachgewiesenen, begründeten Berechnungen der Apothekerschaft“, sagt Hänel. „Somit ist unsere wirklich äußerst zeitaufwendige und verantwortungsvolle Arbeit mit den Lieferengpässen der Arzneimittel weniger wert als ein Toilettenbesuch auf der Autobahn“, erklärt Hänel.

Nach dieser Auskunft des BMG bestätigt sich laut FA auch, dass beim anstehenden Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) nicht sachgerecht vorgegangen wurde: Im Kabinettsentwurf seien Stellungnahmen aus der Apothekerschaft unberücksichtigt geblieben, kritisiert Hänel.