50 Cent: Honorar für 24 Sekunden Alexander Müller, 29.03.2023 08:28 Uhr
50 Cent will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Apotheken für die Bewältigung der Lieferengpässe zugestehen. Die Regierung hat noch Beratungsbedarf zum Lieferengpassgesetz (ALBVVG) – und die Apotheker:innen noch viele offene Wünsche, wie Tatjana Zambo, Vorsitzende des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV), beim gemeinsamen parlamentarischen Abend mit der Landesapothekerkammer (LAK) gestern Abend vortrug.
Die Lösungen im jüngsten Entwurf des Gesetzes seien „nicht hinreichend“, so Zambo. Eine Referenzierung auf die BfArM-Liste bei der Bestimmung von Engpässen sei „unlogisch, technisch nicht umsetzbar und ein Bürokratiemonster“. Immerhin an diesem Punkt scheint es Bewegung zu geben.
Ob die Apotheker:innen dagegen auf mehr Honorar hoffen dürfen, ist zweifelhaft. Zambo bezeichnete den aktuell vorgesehenen Betrag als Witz: „50 Cent verlangt mein Bäcker, wenn ich mein Brot schneiden lasse.“ Für das Honorar ließen sich 24 Sekunden eines Apothekers bezahlen, so Zambo. Tatsächlich würden die Apotheken 21 Euro in Arbeitszeit investieren.
Die LAV-Vorsitzende forderte Handlungsfreiheit und größere Entscheidungsfreiheiten für Apotheken und einen angemessenen „Engpass-Ausgleich“. Zudem erinnerte Zambo ab die weiteren Honorarforderungen der Abda: Fixum von 8,35 auf 12 Euro bei einer Dynamisierung und zuzüglich einer regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte. „Wir werden nicht weiter zulassen, dass die Apotheken kaputtgespart werden“, so Zambo.
Kammerpräsident Dr. Martin Braun dankte Zambo für den „sehr engagierten Vortrag“ und wollte seinerseits die Aufmerksamkeit auf den „Mehrwert Apotheke“ lenken – beispielsweise in der Substitutionsversorgung. Bei schätzungsweise 166.000 opiodabhängigen Menschen bundesweit unterstützten die Apotheken die Entzugstherapie. Und während die Zahl der substituierenden Ärzt:innen seit Jahren rückläufig sei, müssten die Apotheken diese Versorgungslücken schließen. In Baden-Württemberg gebe es eine lokale Versorgung durch 230 Apotheken.
Cannabis vs. Heilberuf
Kritisch sieht Braun die geplante Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Apotheken nach einer Legalisierung. Gemäß dem heilberuflichen Kodex „Primum non nocere“ dürften Apotheken nichts tun, was den Patient:innen schadet. Bei jeder Arzneimitteleinnahme seien Nutzen und Risiko abzuwägen. „Wer Cannabis konsumiert, fügt sich Schaden zu, jedenfalls, wenn er es zu Genusszwecken macht.“ Unfreiwillig komisch wurde diese Aussage wenige Augenblicke später, als sich Braun über die Unruhe im Saal wunderte: An einem Gästetisch hatte jemand eine Rotweinflasche umgestoßen.
Kein Verständnis hat Braun dafür, dass die Apotheken bei Corona-Impfungen de facto ausgeklammert werden sollen. Gerade bei einer neuen Welle sei eine schnelle Durchimpfung wichtig, hier könnten die Apotheken aus Sicht des Kammerpräsidenten helfen. Als gute Nachricht wertete er, dass die Grippeimpfung in Apotheken in die Regelversorgung überführt wurde. In der Saison 2022/23 wurden in Baden-Württemberg nach seinen Angaben 7646 Grippeschutzimpfungen in Apotheken durchgeführt – allerdings nur in 130 der rund 2300 Apotheken im Ländle.
Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sieht Braun als Chance für die Apotheken. „Es muss sicherlich bei der Honorierung noch ein bisschen was getan werden, aber wir haben sicherlich einen guten Anfang gesetzt.“