50 Cent: Freie Apothekerschaft will BMG-Akten sehen Patrick Hollstein, 07.06.2024 14:33 Uhr
50 Cent als Engpasspauschale – viele Apothekerinnen und Apotheker finden das angesichts des enormen Aufwands viel zu niedrig. Die Freie Apothekerschaft (FA) will wissen, wie es dazu gekommen ist, und hat einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt.
Die Pauschale war vor einem Jahr mit dem Engpassgesetz (ALBVVG) eingeführt worden. Um die 50 Cent abrechnen zu können, müssen die Apotheken zwei Verfügbarkeitsabfragen stellen, beim Austausch muss hinsichtlich Stärke oder Überschreitung der Menge auch noch die Ärztin oder der Arzt eingebunden werden.
Laut FA dauert es mindestens fünf, nicht selten aber auch 20 Minuten, bis eine Lösung gefunden ist. Dass dafür nach § 3 Abs. 1a Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nur 50 Cent netto pro Vorgang abgerechnet werden können, ist für die 1. Vorsitzende Daniela Hänel ein Skandal: „Die Aversion des Ministers gegen Apotheken tritt hier unverblümt zutage. Bei einem Zeitaufwand von 2,5 Minuten arbeiten wir bereits unter Mindestlohn. Bei Anfragen in Arztpraxen, die gerne mal 15 bis 20 Minuten dauern können, bis man den Arzt persönlich erreicht, müssen wir diese Aufgabe dann für sage und schreibe 1,50 Euro pro Stunde erfüllen, und die netto 50 Cent müssen ja auch noch versteuert werden. Die Pauschale dürfen wir als Geringschätzung in Form von Almosen des Ministers bezeichnen. Wer in Deutschland arbeitet für 1,50 pro Stunde?“
Der FA-Vorstand hat sich daher die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, einen Antrag nach dem IFG zu stellen. Die Akteneinsicht soll Klarheit darüber bringen, wie die Pauschale berechnet wurde. Der Antrag wurde bereits ans Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt.
„Dass Bundestagsabgeordnete, die für dieses Gesetz ihre Hand gehoben haben und sogar Mitglied des Gesundheitsausschusses sind, uns nicht erklären können, wie der Betrag zustande kommt, ist ein unbegreiflicher Zustand und zeigt die Willkür, die gegenüber den Apotheken in diesem und anderen noch abzustimmenden Gesetzen wie der sogenannten Apothekenreform ausgeübt wird“, so Hänel. „Auch werden gerade in letzter Zeit anderen Berufsgruppen gegenüber seitens der GKV mit Billigung des Ministeriums und trotz angeblicher leerer Kassen mehrfach finanzielle Zugeständnisse gemacht. Nur die Apotheken gucken seit 20 Jahren in die Röhre.“
Im Dezember hatte der parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) auf eine Anfrage im Bundestag erklärt, dass die Apothekenvergütung insgesamt eine Mischkalkulation darstelle, in der „grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten und Aufwände der Apotheken, die mit der Abgabe von Arzneimitteln verbunden sind, berücksichtigt werden“. Hierzu gehöre grundsätzlich auch der Umgang mit Lieferengpässen von verschriebenen Arzneimitteln.
Allerdings seien mit den Engpässen zu den bereits bestehenden Aufwänden weitere hinzugekommen, die laut Franke bislang „nicht hinreichend berücksichtigt“ wurden. „Der mit dem ALBVVG neu eingeführte Zuschlag in Höhe von 50 Cent soll der zusätzliche Aufwand der Apotheken honoriert werden, der sich insbesondere in Rücksprachen mit den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten oder in Nachfragen beim pharmazeutischen Großhandel niederschlägt.“
Der Antrag muss vom Ministerium innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, unter anderem zu den Fragen der Berechnungsgrundlage, welche Erwägungen der konkreten Höhe zugrunde liegen und ob das Ministerium meint, dass der Zuschlagsbetrag dem Mehraufwand der Apotheken gerecht wird. „Wenn es rechtliche Möglichkeiten gibt, werden wir dagegen vorgehen!“