Preisverhandlungen sind eine heikle Angelegenheit, vor allem wenn es um so wichtige Produkte wie innovative Arzneimittel geht. Ab Januar müssen sich Hersteller und Kassen erstmals an einen Tisch setzen – und am Ende zu einem Ergebnis kommen. Damit die Verhandlungen geordnet ablaufen, haben Pharmaverbände und GKV-Spitzenverband eine gemeinsame Rahmenvereinbarung ausgearbeitet. Pro Arzneimittel werden vier Verhandlungstermine à vier Stunden beim GKV-Spitzenverband in Berlin angesetzt.
Sagt ein Hersteller ab oder verlässt er eine Sitzung vorzeitig, verfällt der jeweilige Termin. Die Kassenvertreter selbst sind verpflichtet, alle Termine wahrzunehmen. An den Verhandlungen nehmen jeweils fünf Personen beider Seiten teil. Der PKV-Verband, für dessen Mitglieder die ausgehandelten Preise auch gelten, darf mit einem Vertreter als „Gast“ vertreten sein.
Die Verhandlungen richten sich nach dem Grad des Zusatznutzens, den der G-BA festgestellt hat: Je größer der Vorteil gegenüber der Vergleichstherapie, desto größer der Zuschlag auf die entsprechenden Jahrestherapiekosten. Am Ende steht ein Abschlag auf den Listenpreis, der direkt bei der Abgabe gewährt und in der Lieferkette durchgereicht wird. Der Herstellerrabatt von derzeit 16 Prozent kann eingepreist und entsprechend abgelöst werden.
Für den EU-Preisvergleich muss der Hersteller die tatsächlichen Preise in anderen Ländern mitteilen. Hier muss die Schiedsstelle noch über die Ausgestaltung entscheiden – vor allem über die Frage, welche Länder und welche Preisinformationen zu berücksichtigen sind. Außerdem muss der Hersteller eine Prognose zu den jährlichen Absatzmengen je Indikation abgeben; parallel erhalten die Kassen mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) das Recht, eigene Daten für diesen Zweck auszuwerten.
Die Vereinbarung ist für ein Jahr bindend, danach können beide Seiten mit dreimonatiger Frist kündigen.
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