451.665 Euro für 2hm-Gutachten zum Apothekenhonorar Lothar Klein, 30.07.2019 12:21 Uhr
Im Herbst 2017 hatte das 2hm-Gutachten zum Apothekenhonorar die Pharmazeutenwelt in Schockstarre versetzt. Jetzt teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) offiziell mit, wie viel Honorar die Mainzer Gutachter für das Forschungsvorhaben erhalten haben: exakt 451.665 Euro. Nicht nur das: Bereits 2013 hatte 2hm ein Gutachten über „Sportstätten im demografischen Wandel“ für knapp 230.000 Euro erstellt. Das geht aus einer Auflistung des BMWi über alle Gutachten seit 2013 auf Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Mit 451.665 Euro ist das 2hm-Gutachten kein Hochpreiser, sondern liegt eher im unteren Mittelfeld der Gutachterkosten des BMWi. Vor allem für die Energiewende und Analysen zum Strommarkt gibt das BMWi deutlich höhere Millionenbeträge aus. Auch die Sachverständigengutachten verschlingen jährlich größere Summen.
„Das Gutachten liefert eine Bestandsaufnahme und eine belastbare und transparente Zahlen- und Faktengrundlage zur Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels“, sagte eine BMWi-Sprecherin vor bald zwei Jahren. „Welche Schlüsse möglicherweise aus der Bestandsaufnahme gezogen werden sollen, ist eine Frage für eine künftige Bundesregierung. Dem kann ich nicht vorgreifen.“
Inzwischen hat eine Bundestagswahl stattgefunden, eine neue Regierung ist im Amt und Jens Spahn (CDU) Bundesgesundheitsminister. Kürzlich hat er sein Apothekenstärkungsgesetz vorgelegt. Die im 2hm-Gutachten enthaltenen Empfehlungen für eine Reform des Apothekenhonorars hat Spahn darin aber nur ansatzweise mit der Erhöhung des Nacht- und Notdiensthonorars und der BtM-Gebühren aufgegriffen. Diese fallen allerdings niedriger aus als von 2hm vorgeschlagen.
Insgesamt wollten die Gutachter rund eine Milliarde Euro beim Apothekenhonorar einsparen. Diese Summe schockte die Apothekerwelt. Als neues und ausreichendes Fixhonorar schlug 2hm 5,80 Euro statt 8,35 Euro vor. Genug, errechneten die 2hm-Gutachter. Denn pro Arzneimittel-Packung fielen durchschnittlich nur fünf bis sieben Minuten Beratungszeit an, pro Rezept elf Minuten.
Die Gutachter schlugen auf der anderen Seite eine Steigerung des variablen Honoraranteils von derzeit 3 Prozent auf 4,8 Prozent vor. Damit sollten die Kosten der Apotheken für die Warenwirtschaft in Höhe von 1,4 Milliarden Euro gedeckt werden. Das Fixhonorar diene laut Gutachten zur Deckung der übrigen Kosten, nämlich Personal- und Gemeinkosten wie Miete und dergleichen. Der absolute Festzuschlag sei in 2018 mit 5,80 Euro „kostendeckend“, rechnet das Gutachten vor. Die Berechnungen beruhen auf der aktuellen Kostenstruktur der Apotheken, einschließlich der bis 2018 zu erwartenden Kostensteigerungen.
Die Berechnungen hätten gezeigt, dass die Apotheken durch die aktuell gültigen Preise nicht wie „häufig betont, Gemeinwohlpflichten mehr oder weniger ehrenamtlich erbringen“, sondern dass die Festzuschläge für Fertigarzneimittel in der Vergangenheit „derart hoch kalkuliert“ wurden, dass sie darüber hinaus „Bereiche der OTC-Abgabe und der Freiwahl subventionierten“, argumentuerten die Gutachter.
Rx-Arzneipackungen machten nur 39 Prozent aller Packungseinheiten der Apotheken aus, während der Umsatzanteil 80 Prozent entspreche: „Es ist daher nicht aufrecht zu erhalten, dass – wie bisher – 75 Prozent der Kosten durch rezeptpflichtige Arzneimittel zu decken sind. Mehr noch: Das Wirtschaftlichkeitsprinzip verbiete es den Kassen, andere Produktbereiche „direkt oder indirekt zu finanzieren beziehungsweise zu subventionieren“. Im Jahr 2016 hätten die Vor-Ort-Apotheken über alle Non-Rx-Produkte Preisnachlässe gegenüber dem AVP in Höhe von 8,3 Prozent auf Arzneimittel und 10,8 Prozent auf Nichtarzneimittel gewährt. Die Gutachter schlugen vor, sich das fehlende Geld durch höherer OTC-Preise wieder reinzuholen.
Das Forschungsprojekt „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der AMPreisV geregelten Preise“ war 2015 im offenen Verfahren nach EU-Vergaberecht veröffentlicht und vergeben worden. Den Zuschlag hatte die Unternehmensberatung aus Mainz erhalten. Das BMWi sei gesetzlich dazu verpflichtet, die in der AMPreisV festgelegten Vergütungsbestandteile regelmäßig anzupassen. Vor diesem Hintergrund habe man das Forschungsprojekt vergeben. Ziel des Forschungsvorhabens sei es gewesen, eine belastbare und transparente Zahlen- und Faktengrundlage zur Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels zu schaffen.
Voraus gegangen waren jahrelange Diffrenzen über die Datengrundlage für Honorarentscheidungen. Die von der ABDA vorgelegten Zahlen wurden regelmäßig ebenso in Frage gestellt wie die Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Weil die Datenbasis auch für die 2hm-Gutachter zu unsicher war, starten sie Ende 2016 eine Befragung unter Apothekern. Im Januar 2017 kontaktierte 2hm erstmals Apotheken per E-Mail und forderte sie zur Teilnahme an der Befragung auf. Nach Angaben von Studienleiterin Iris an der Heiden wurden insgesamt 15.000 Apotheken angeschrieben. Davon hätten „mehr als 1000“ geantwortet.