Thüringen

40.000 Euro: FDP will Apotheken subventionieren

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Berlin -

Von der Bundes-FDP wurden die Apotheker zuletzt nicht nur stiefmütterlich behandelt, sondern mit der Forderung nach Zulassung von Apothekenketten im Bundestagswahlkampf 2017 vor den Kopf gestoßen. Umso überraschender kommt jetzt ein Vorstoß aus Thüringen: Dort fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Robert-Martin Montag, staatliche Subventionen für Apotheken. Bis zum 40.000 Euro sollen laut Montag Apotheken als Investitionsförderung erhalten können.

Trotz des gut ausgebauten Systems der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung mit einer vergleichsweise hohen Arztdichte und einer guten Zugänglichkeit machten sich in Thüringen stellenweise Ungleichverteilungen und drohende Versorgungsengpässe in der zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung bemerkbar, so ein Antrag der FDP-Fraktion im Landtag. Angesichts der sich abzeichnenden zahnärztlichen und pharmazeutischen Unterversorgung in strukturschwachen, ländlichen Regionen „ist es im Sinne einer bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung eine zentrale gesundheitspolitische Herausforderung, dem räumlichen Missverhältnis der Versorgungskapazitäten entgegenzusteuern. Dafür bedürfe es einer Vielzahl an Maßnahmen - neben der Erhöhung von Studienkapazitäten für die entsprechenden Fächer und einer verbesserten sektorenübergreifenden Verzahnung „gehört dazu auch die Niederlassungsförderung für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten“.

Die FDP fordert die Rot-Rot-Grüne Landesregierung auf, für die Sicherstellung einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung Sorge zu tragen, indem sie die „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum“ dahin gehend novelliert, dass auch Zahnärzte sowie Pharmazeuten eine Förderung beantragen und erhalten können. Dazu soll die Höhe der Zuwendungen an Pharmazeuten auf bis zu 40.000 Euro für Investitionen erhöht werden, so die FDP-Fraktion. Eine Förderung für Pharmazeuten könne dann erfolgen, wenn diese eine Apotheke gründen oder übernehmen, welche sich durch „einen solitären Standort im Umkreis von sechs Fahrtkilometern auszeichnet“. Apotheken, für deren Apothekenbetriebserlaubnis Bestandsschutz bestehe und welche ohne Barrierefreiheit nicht weiterveräußert werden könnten, sollen zudem bis zu 5000 Euro zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten können.

Die Landesregierung wird von der FDP aufgefordert, gemeinsam mit der Apothekerkammer Thüringen und dem Thüringer Apothekerverband analog zum Ärztescout Thüringen auch Scouts zu schaffen, welche die Pharmaziestudenten zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beraten, Wege in die Niederlassung von Apotheken aufzeigen und Lehr- und Informationsveranstaltungen organisieren, welche die ambulante Versorgung der Bevölkerung in den Vordergrund rücken. In der zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Thüringen mache sich in einigen Regionen ein Mangel an Personal bemerkbar, begründet die FDP ihren Vorstoß. Bereits jetzt können nicht mehr alle frei werdenden Praxen und Apotheken nachbesetzt werden. Hinzu kommt ein sich erhöhender Bedarf an medizinischer Versorgung durch eine alternde Bevölkerung. Zudem ist die Zahl der Apotheken gerade im ländlichen Raum Thüringens seit Jahren rückläufig. Dieser Entwicklung sei durch die vorgeschlagene Förderung entgegenzuwirken, wo eine Apotheke die einzige im Umkreis von sechs Kilometern ist oder durch nicht vorhandene Barrierefreiheit nicht mehr veräußerbar wäre.

Die FDP, schlägt vor, dass Zahnmediziner anders als Ärzte auch in Gemeinden von bis zu 45.000 Einwohnern eine Förderung erhalten können, da auch Städte wie Nordhausen oder Mühlhausen, in denen die ärztliche Versorgung problemlos gewährleistet werden könne, Probleme in der zahnmedizinischen Versorgung zu erwarten hätten. Zugleich sei die Höhe der Fördermittel mit höchstens 15.000 Euro für Investitionskosten zu gering, um einen ausreichend starken Anreiz für eine Niederlassung zu bieten. Die Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis koste derzeit durchschnittlich 484.000 Euro, bei Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis beliefen sich das Investitionsvolumen auf 273.000 Euro. Ähnliche Zahlen fänden sich auch bei einer Apothekenneugründung. Apotheken, für deren Apothekenbetriebserlaubnis Bestandsschutz bestehe und welche ohne Barrierefreiheit nicht weiterveräußert werden könnten, benötigten außerdem finanzielle Unterstützung bei der Schaffung von Barrierefreiheit, um die Chance auf Übernahme durch einen Nachfolger zu erhöhen.

 

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