Sonderzahlung

3000 Euro für Contergan-Opfer

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Die etwa noch 2000 in Deutschland lebenden Contergan-Opfer sollen nach dem Willen der großen Koalition von 2009 an lebenslang zusätzliche Sonderzahlungen von etwa 3000 Euro jährlich erhalten. Dies kündigten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Ilse Falk und Christel Humme, an. Die Koalitionsfraktionen wollen dazu demnächst einen Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in den Bundestag einbringen.

Die Sonderzahlung soll der Mitteilung zufolge aus Mitteln der Conterganstiftung finanziert werden, in die der Bund 50 Millionen Euro einbringt. Weitere 50 Millionen Euro stifte die Firma Grünenthal, die Contergan 1957 auf den Markt gebracht hatte.

Die monatlichen Entschädigungsleistungen für die Contergan-Opfer wurden Anfang Juli von 545 auf maximal 1090 Euro verdoppelt, geht aus der Mitteilung hervor. Dies bedeute für die Geschädigten zusätzliche Leistungen in Höhe von mehr als 6500 Euro jährlich. Zusammen mit der geplanten Sonderzahlung ergibt sich daraus für die Betroffenen ein Plus von bis zu 9500 Euro im Jahr.

Das Schlafmittel Contergan, das zwischen 1957 und 1961 auch Schwangeren verordnet wurde, führte weltweit schätzungsweise bei bis zu 10.000 Neugeborenen zu starken Missbildungen.

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