Vor der vorerst letzten Honoraranpassung der Apotheker im Jahr 2013 forderte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung von der ABDA Daten zur wirtschaftlichen Lage der Apotheken. Mit dem Gelieferten war die Politik nicht zufrieden und stellte eigene – sehr zweifelhafte – Berechnungen an. Jetzt vertraut das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) offenbar überhaupt nicht mehr auf ABDA-Zahlen, sondern lässt die Apotheker direkt befragen. Die ABDA ist düpiert und reagiert gereizt.
Für das BMWi führt die Unternehmensberatung 2hm ein Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar durch. In diesem Rahmen erhielten am vergangenen Freitag ausgewählte Apotheker per Mail den Link zu einer Online-Umfrage. Der Inhaber oder Filialleiter soll Angaben zu seiner Apotheke und seinem Arbeitsaufwand machen.
Überrascht waren nicht nur die Apotheker, die plötzliche eine Mail von [email protected] erhielten, sondern auch die ABDA. Auf Nachfrage, ob man eingebunden gewesen sei, antwortet die Standesvertretung mit Wut im Bauch. Ein Sprecher teilte schriftlich mit: „Vielen Dank für Ihre beiden Fragen zur Beiratsbeteiligung und zum Umfang der Umfrage für das BMWi-Gutachten. Unsere Antworten lautet zweimal ‚nein‘.“
Dass man im Apothekerhaus alles andere als begeistert von dem Alleingang von 2hm ist, zeigt auch die interne Kommunikation. Gegenüber den Mitgliedsorganisationen müssen Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und die Geschäftsführerin für Wirtschaft, Claudia Korf, zugeben: „Die vorliegende Umfrage ist nicht mit der ABDA abgestimmt.“
Die ABDA informiert auch die Kammern und Verbände auf Landesebene nur knapp über die Aktion. „Bei der vorliegenden Umfrage fällt auf, dass sie sich auf die Teile der Arzneimittelpreisverordnung bezieht, bei denen politisch eine Anpassung im Rahmen des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen ist, wobei die Dokumentationspflicht ausschließlich auf Betäubungsmittel bezogen wird“, so Schmitz und Korf.
Es folgt im Schreiben der Hinweis, dass die Befragung nicht abgestimmt war. Dabei ist die ABDA Teil eines Beirats, der das Projekt beratend begleitet. Regelmäßige Sitzungen waren geplant, etwa alle drei Monate wollte man sich in Berlin treffen. Die Wissenschaftler sollten dabei zum Stand des Projektes berichten.
Dass ein Befragung von Apothekern geplant war, wurde anscheinend nicht kommuniziert. Das Fazit der ABDA am Ende des Schreibens: „Eine Teilnahme liegt im Ermessen der angefragten Apothekerinnen und Apotheker.“ Das klingt noch nicht vollends nach einem Boykottaufruf, eine euphorische Unterstützung des Projektes hört sich aber auch anders an.
Offen zur Nichtteilnahme ruft dagegen Nordrheins Kammerpräsident Lutz Engelen auf: „Die Kollegen sollten da nicht irgendetwas reinschreiben, sondern einfach auf unsere Studie verweisen.“ Engelen meint die Studie, die die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) 2014 bei ihrem ehemaligen Geschäftsführer Dr. Uwe Hüsgen in Auftrag gegeben hatte.
Hüsgen sollte seinerzeit ermitteln, welchen zusätzlichen Aufwand die BtM-Abgabe in der Apotheke durchschnittlich verursacht. Dabei wurde der Zeitaufwand ebenfalls erhoben und mit einer Honorarforderung verknüpft.
Mit dieser Erhebung, so Engelen, lägen der Politik alle Zahlen vor. Die Studie sei seriös gemacht. An der Befragung von 2hm hat er dagegen Zweifel: „Ich kenne den Fragebogen nicht, ich kenne die Seriosität nicht, aber mit so einem Fragebogen kann ich das Ergebnis vorwegnehmen“, so Engelen.
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