Förderbescheid für Neubau

2,55 Millionen Euro für neue Klinikapotheke

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Berlin -

Das Rudolf Virchow Klinikum Glauchau in Sachsen bekommt eine neue Zentralapotheke. Gefördert wird die neue Krankenhausapotheke mit etwa 2,55 Millionen Euro. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) übergab vergangene Woche den Förderbescheid an Apothekenleiterin Anja Bergmann und den Klinikchef Christian Wagner.

Das Vorhaben diene zur kontinuierlichen Sicherstellung und bedarfsgerechten Versorgung des Krankenhauses und drei weiterer regionaler Gesundheitseinrichtungen mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Verbrauchsmaterialien, begründet das Ministerium die Förderung. Insgesamt kostet der Neubau rund 4,8 Millionen Euro.

„Die sichere und schnelle Versorgung mit Medikamenten ist für jedes Krankenhaus von zentraler Bedeutung. Der Neubau der Zentralapotheke am Rudolf Virchow Klinikum Glauchau ist ein entscheidender Schritt, um die Versorgungssicherheit in der Region langfristig zu sichern. Das Sozialministerium unterstützt dieses Projekt, weil es die Qualität der Gesundheitsversorgung in Sachsen stärkt und zukunftssicher macht“, so Köpping. „Ich bin stolz darauf, dass wir dieses bedeutende Projekt unterstützen und damit die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Sachsen weiter stärken können.“

Baustart in etwa einem Jahr

„Arzneimittelverordnungen und –ausgaben spielen im Klinikalltag eine sehr wesentliche Rolle. Mit dem Neubau der Klinikapotheke entsteht ein Umfeld, um diesen Bereich zukunftsfähig zu gestalten“, so Christian Wagner, Geschäftsführer des Klinikums. Die neue Apotheke bekommt eine Fläche von etwa 1200 Quadratmetern und die Baumaßnahmen sollen im zweiten Quartal 2025 beginnen. „Mit diesem wichtigen Projekt setzen wir ein Zeichen: Wir stehen ein für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in unserer Region“, heißt es.

Der Neubau der Zentralapotheke sei dringend erforderlich und würde der gesamten Region helfen. Die entstehende moderne und funktionale Zentralapotheke stelle eine zuverlässige und effiziente Versorgung der Patient:innen sicher. Auch zukünftigen Anforderungen sowie besseren Arbeitsbedingungen werde der Neubau gerecht.

Die Förderung wurde nach Antrag gemäß Paragraph § 14 des Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) bewilligt. Demnach können auf Antrag des Krankenhausträgers Investitionskosten für die Errichtung von Krankenhäusern, aber auch für angelagerte Betriebsteile durch das zuständige Staatsministerium übernommen werden.

 

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