DocMorris & Co. fühlen sich diskriminiert

2,50 Euro: EU-Versender fordern Portopauschale

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Berlin -

Der Europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP) droht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit einer Schadenersatzklage, falls die Regierungskoalition das im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) geplante Rx-Boniverbot beschließt. Außerdem fordert der EAMSP mit Verweis auf das neue Botendiensthonorar 2,50 Euro Porto als finanziellen Ausgleich für die eigenen Versandkosten.

Die EU-Kommission habe Deutschland im Rahmen des seit 2013 anhängigen und zwischenzeitlich ausgesetzten Vertragsverletzungsverfahrens erst jüngst aufgefordert, den Preiswettbewerb unter europäischen Versandapotheken durch eine Anpassung des nationalen Arzneimittelpreisrechts zu erhalten, schreibt der EAMSP in seiner Stellungnahme zum VOASG. „Die Umsetzung des BMG-Entwurfs wäre gleichbedeutend mit einer erheblichen Verletzung der unionsrechtlichen Treuepflichten“, so der Verband. In diesem Fall werde Brüssel voraussichtlich umgehend Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen.

„Würde der nationale Gesetzgeber den BMG-Entwurf verabschieden, werden die durch das Gesetz in ihrer Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigten europäischen Versandapotheken Staatshaftungsansprüche geltend machen“, so der EAMSP weiter. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen begründeten „eine objektiv und angesichts der klar dokumentierten Motivationslage des Gesetzgebers subjektiv besonders schwerwiegende Verletzung vorrangigen Unionsrechts“. EAMSP: „Vor diesem Hintergrund sind Schadenersatzansprüche der Betroffenen auf Grundlage des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs voraussichtlich auch erfolgreich.“

Der Verband schlägt daher vor, im Arzneimittelgesetz (AMG) die Grundlage für eine der Höhe nach begrenzte Ausnahme von der Geltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei der Abgabe an Endverbraucher zu schaffen, die es inländischen und EU-ausländischen Apotheken gestattet, Barrabatte bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu gewähren. „Hinsichtlich der zulässigen Höhe solcher Rabatte ist in Umsetzung des Urteils des EuGH der strukturelle Wettbewerbsnachteil der EU-ausländischen Versandapotheken auszugleichen, wie auch bereits im Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums aus Dezember 2018 vorgesehen“, so der EAMSP. In diesem Papier war ein Rx-Bonus von 2,50 Euro vorgesehen.

Als lokale Ergänzung innerhalb der Vor-Ort-Säule der Arzneimittelversorgung – also neben dem Versandhandel, aber eben nicht als „Alternative“ – könne die Neuregelung des Botendienstes sinnvoll sein, so der EAMSP weiter. Eine Grenze müsse aber auch und gerade im Interesse der Arzneimittelsicherheit dort gezogen werden, wo der Botendienst zu einem „Versandhandel ohne Erlaubnis“ würde, da die Gefahr bestehe, dass eine Abgabeform geschaffen werde, die die Grenzen zwischen den bestehenden Versorgungsformen Präsenzapotheken und Versandhandel verwische. Mit der vorgesehenen Vergütung des Botendienstes werde ein Anreiz zur verstärkten Nutzung des Botendienstes geschaffen.

„Die vorgesehene Vergütung des Botendienstes stellt eine doppelte Diskriminierung gegenüber den EU-ausländischen Versandapotheken dar“, kritisiert der Verband. Zum einen sei es ihnen aufgrund des Fremd- und Mehrbesitzverbotes nicht möglich, einen Botendienst anzubieten. Zum anderen bestehe für die Vor-Ort-Apotheken im Botendienst eine Möglichkeit, ihren Standortvorteil, den sie gegenüber den EU-ausländischen Versandapotheken innehaben, noch weiter auszubauen. „Es ist auch aus Patientensicht nicht nachvollziehbar, warum die Kosten für die Zustellung per Botendienst erstattet werden, die Kosten für Lieferungen über die Versorgungsform Versandhandel hingegen vom Patienten selbst getragen werden müssen“, argumentiert der EAMSP.

Auch die Begründung, dass eine Botendienstvergütung nötig sei, um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen sowie ältere Menschen zu entlasten, lasse sich in gleicher Weise für den Versandhandel anführen. Auch die Versandhandelsapotheken trügen in besonderem Maße zur Erfüllung dieser Aufgaben bei. In diesem Zusammenhang fände nicht einmal eine differenzierte Regelung bei der Botendienstvergütung für Stadt- und Landapotheken statt, obwohl deren zeitlicher und finanzieller Aufwand deutliche Unterschiede aufweise. „Um eine Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Vor-Ort-Apotheken zu verhindern, fordern wir einen Zuschlag zu den Arzneimittellieferkosten für inländische und EU-ausländische Versandapotheken, die in der Höhe der Botendienstvergütung entspricht. Alternativ ist die Vergütung des Botendienstes abzuschaffen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken“, so der EAMSP.

 

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