2,19 Euro je Vial – BMG will Apothekenhonorar drastisch kürzen Patrick Hollstein, 19.05.2021 21:15 Uhr
Ab Juni wird im Akkord geimpft: Es kommt mehr Impfstoff, die Priorisierung fällt, die Betriebsärzt:innen steigen ein. Weil damit das Volumen steigt, das über die Apotheken ausgeliefert wird, kürzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt das Honorar für die Apotheken. Für Ärzt:innen und Großhandel gilt das nicht. Allerdings wird erstmals auch ein Honorar für die Ausstellung von Impfzertifikaten genannt.
Mit einer Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) will das BMG die Vergütung der Apotheken je nach Menge zusammenstreichen, sofern es um die Belieferung von Betriebsärzt:innen geht. Vorgesehen sind im Referentenentwurf folgende Staffelpreise:
- 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche,
- 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche und
- 2,19 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe ab der 151. Durchstechflasche.
„Auf Grund der von Apotheken an Betriebsärzte im Regelfall in höherer Zahl abgegebenen Impfstoffdosen gegenüber einer belieferten Arztpraxis wird eine gestaffelte Vergütung festgelegt“, heißt es zur Begründung. „Den Apotheken entsteht bei den bei dieser Belieferung höheren Anzahlen abgegebener Durchstechflasche je Transport im Vergleich zur Belieferung von Arztpraxen ein relativ geringerer Aufwand, der eine in der Höhe gestaffelte Vergütung in Abhängigkeit von der Liefermenge rechtfertigt.“ Die Staffelung nach monatlicher Menge ergebe sich aus dem Abrechnungsturnus.
Ob die Menge je Betriebsarzt gilt oder für alle Impfstoffe im Bereich der Arbeitsmedizin, wird im Entwurf nicht konkret erklärt. Noch ist auch unklar, ob auch der Betrag von 6,58 Euro noch einmal angepasst wird, den die Apotheken für die Belieferung von Kassen- und Privatärzt:innen erhalten. Denn die Abda hatte bis 17. Mai Gelegenheit, dem BMG eine Aufstellung des tatsächlichen Aufwands zu übermitteln. „Die Vergütung kann aufgrund der Aufstellung angepasst werden“, heißt es im Entwurf.
Drei von vier Apotheker:innen und PTA halten schon die bisherige Vergütung angesichts des hohen Aufwands für zu niedrig, wie auch eine Umfrage von apsocope ergab. Denn im Durchschnitt sind schon jetzt 2,75 Mitarbeiter:innen mit dem Thema beschäftigt, pro Woche werden demnach durchschnittlich knapp 4,2 Stunden investiert.
Beim Großhandel ist eine solche Staffelung nicht vorgesehen. Wie bereits bekannt, erhalten die Firmen noch bis Ende Mai je abgegebener kühlpflichtiger Durchstechflasche eine Vergütung von 9,65 Euro und je abgegebener ultra- oder tiefkühlpflichtiger Durchstechflasche 11,55 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Ab dem 31. Mai sinkt der Betrag auf 6,55 Euro netto. Zusätzlich können für das selbst beschaffte Impfbesteck und -zubehör 1,65 Euro je Durchstechflasche abgerechnet werden. Allerdings muss auch der Großhandelsverband Phagro bis 15. Juni eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwände ans BMG übermitteln. „Die Vergütung kann aufgrund der Aufstellung angepasst werden“
Ärzt:innen erhalten weiterhin 20 Euro je Impfung, besuchen sie den Patienten zu Hause oder in einer Einrichtung, gibt es 15 Euro mehr. Kommt nach der Beratung keine Impfung zustande, können sie 10 Euro abrechnen, auch dann, wenn das Aufklärungsgespräch telefonisch oder im Rahmen einer Videosprechstunde stattfand.
Laut BMG fallen damit je einer Million Impfungen alleine für die Ärzt:innen Kosten von 20 Millionen Euro an, sofern die Verpflichtung zur Teilnahme an der Impfsurveillance erfüllt wird. Müssen beispielsweise 10 Prozent der zu impfenden Personen zu Hause aufgesucht werden und werden dabei jeweils zwei Personen geimpft, kommen weitere 2,5 Millionen Euro dazu.
Für den Transport des Impfstoffes durch den Großhandel entstehen Kosten in Höhe von 1,2 Millionen beziehungsweise 1,5 Millionen Euro zuzüglich Umsatzsteuer je einer Million Impfungen. Das Honorar der Apotheken summiert sich demnach auf rund 900.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je einer Million Impfungen.
18 Euro für Impfzertifikate
Immerhin wird erstmals ein Honorar für das Ausstellen der Impfzertifikate genannt. 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer können die Apotheken abrechnen. Soweit es um die Ergänzung der Zweitimpfung geht, werden weitere 6 Euro brutto gezahlt.
Mindestens einmal pro Monat sollen die Apotheken eine Abrechnung erstellen, aus der sich die Anzahl der erstellten Impfzertifikate und der geltend gemachte Erstattungsbetrag ergibt. Die Angaben dürfen keinen Bezug zu den Personen aufweisen, für die die Impfzertifikate ausgestellt wurden.
Auch die Ärzte können 18 Euro abrechnen, sofern eine Impfung nachträglich bestätigt werden muss, die in einer anderen Praxis oder in einem Impfzentrum durchgeführt wurde. Ansonsten gibt es für das Ausstellen des Impfzertifikats direkt nach der Impfung 6 Euro; wenn dies „unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden“, sinkt der Betrag auf 2 Euro. Das gilt auch für das nachträgliche Ausstellen eines Impfnachweises.