Luxemburg

20 Jahre für ein Apothekengesetz Benjamin Rohrer, 01.09.2011 12:04 Uhr

Berlin - 

Länger als ein Jahr feilt das Bundesgesundheitsministerium inzwischen an einer Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Ein Blick ins europäische Ausland könnte ungeduldige Apotheker hierzulande vielleicht beruhigen: In Luxemburg hat die Apothekerschaft 20 Jahre auf die gesetzliche Umsetzung ihrer zehnseitigen Berufsordnung gewartet.

Mit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 1991 war das Berufsrecht sowie die Ausbildung für Apotheker definiert worden. Der Verband der 91 luxemburgischen Apotheken wurde zudem gesetzlich beauftragt, selbst eine Berufsordnung zu entwerfen. „Wir haben uns damals unter anderem Systeme aus Belgien, Frankreich und Deutschland als Vorbild genommen“, sagt Théo Thiry, Präsident des Apothekerverbandes.

Beim Gesundheitsrat sowie im Gesundheitsministerium kam der von den Apothekern erarbeitete so genannte „Code de déontologie“ jedoch nicht gut an. „Immer wieder fanden die Juristen irgendwelche Formulierungsprobleme“, so Thiry. Der „Code“ wurde immer weiter aufgeschoben.

Als inoffizieller Verhaltenskodex diente er den Apothekern in der Zwischenzeit trotzdem: „Für jeden Apotheker war klar: Der Code gilt“, sagt Thiry. Auch in der Ausbildung sei er immer wieder heran gezogen worden. „Unsere ganze Berufsethik beruht darauf.“

Jetzt ist es auch offiziell: Am 11. Juli hat das luxemburgische Kabinett den „Code“ unterschrieben, Anfang August wurde er im Gesetzesblatt veröffentlicht. Neben allgemeinen Berufsvorschriften wie beispielsweise der Verschwiegenheitspflicht und der Unabhängigkeit der pharmazeutischen Beratung ist unter anderem festgehalten, dass insbesondere Klinikapotheker unabhängig von der pharmazeutischen Industrie arbeiten müssen.