Honorar für Corona-Impfungen

20 Euro sind zu wenig – Hausärzte wollen mehr Geld

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Berlin -

Unter Hausärzten gibt es Kritik an der Honorierung der Corona-Impfungen. 20 Euro sind je Spritze vorgesehen. Das deckt jedoch nicht unbedingt die Kosten für Personal und Praxisräume. Mitarbeiter werden auch gebunden, wenn zum Beispiel vereinbarte Termine verschoben werden müssen, weil weniger Impfstoff geliefert wird als geplant.

„Wir haben aber keinen Überblick, wie viele Ärzte deswegen keine Impfungen anbieten“, teilte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV) mit. „Nach unseren Erkenntnissen dürfte es die Ausnahme sein, dass eine Hausarztpraxis keine Impfung anbietet.“ Ob diese Praxen sich aufgrund der Vergütung oder aus anderen Gründen dagegen entscheiden, lasse sich nicht sagen. Auch der Hausärzteverband Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber, ob wegen des Geldes manche Hausärzte keine Impfung anbieten.

Ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart erklärte: „Uns ist der Unmut mancher Ärztinnen und Ärzte darüber bekannt.“ Adressat für diese Beschwerden sei aber der Bund, der die Vergütung der Impfungen durch die niedergelassenen Praxen und in der gleichen Höhe für die Betriebsärzte in der Corona-Impfverordnung festgelegt habe.

Pro Corona-Impfung inklusive Aufklärung und Beratung bekommen die Ärzte 20 Euro Vergütung. Die Impfstoffe kommen über den Bund. Die Abrechnung läuft über die KVen – egal, ob für gesetzlich oder privat Versicherte. Die Kosten übernimmt der Bund und hat dafür vorerst bis zu 1,5 Milliarden Euro einkalkuliert.

Anders sieht die Lage in den Impfzentren aus. Hier kommen die Impfstoffe über das Land, das auch die Kosten für den Betrieb übernimmt. Die zentralen Impfzentren, die für mehrere Landkreise zuständig sind, bekommen nach Angaben des Ministeriums bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat. Den Betreibern der kommunalen Impfzentren werden vertraglich vereinbart bis zu 755.000 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt. Zudem stellt das Land die IT-Ausstattung.

Von dem Geld müssen unter anderem die Mitarbeiter bezahlt werden, wie ein Sprecher erklärte. Der Stundenlohn ist dabei gestaffelt: So erhalten Ärztinnen und Ärzte für ihre Arbeit in den Impfzentren in Baden-Württemberg 130 Euro brutto pro Stunde. Für medizinische Fachangestellte werden bis zu 50 Euro pro Stunde übernommen, alle anderen Mitarbeiter – etwa in der Verwaltung – erhalten bis zu 27,60 Euro Stundenlohn. Maximal können dem Ministerium zufolge in einem zentralen Impfzentrum am Tag 138 Mitarbeiter abgerechnet werden.

Die Beträge könne man aber nicht in Kosten pro Impfung umrechnen, mahnte der Sprecher. Die Abrechnung erfolge nicht auf Grundlage der Anzahl von Impfungen, sondern auf Grundlage der tatsächlich angefallenen und für den Betrieb des Impfzentrums notwendigen Kosten. Beim Honorar für die Ärzte gilt es darüber hinaus zum Beispiel zu bedenken, dass manche während ihrer Einsatzzeiten in den Zentren die eigene Praxis schließen müssen – hier also keine Einnahmen haben, aber dennoch laufende Kosten etwa für die Raummiete.

Kosten spielen auch bei den firmeninternen Impfungen eine Rolle. Ein Pilotprojekt für Impfungen von Betriebsärzten startete Ende April beim Kranhersteller Liebherr in Ehingen (Alb-Donau-Kreis). Für den technischen Geschäftsführer des dortigen Liebherr-Werks, Ulrich Hamme, ist das firmeneigene Impfzentrum eine lohnende Investition. Tägliche Schnelltests seien sehr teuer und kämen für das Unternehmen auf Dauer teurer, als die Belegschaft zeitnah selbst zu impfen.

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