Innovationsfonds

2. Förderrunde: 300 Millionen Euro vergeben

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Berlin -

Der Innovationsfonds hat seine zweite Förderrunde abgeschlossen. Erneut wurde das gesamte Fördervolumen von 300 Millionen Euro ausgeschöpft. Es wurden 50 Projekte zur Versorgungsforschung und vier zur Evaluation von Selektivverträgen gebilligt. Insgesamt waren 164 Projektanträge eingegangen, die begutachtet und bewertet wurden. Welche konkreten Projekte gefördert werden, wird erst später bekannt gegeben. Ob Apotheken darunter sind, ist noch nicht bekannt. Zunächst werden die Antragsteller informiert.

Anfang November wurden letzte Entscheidungen zur Förderung von Projekten zur Versorgungsforschung und zur Evaluation von Selektivverträgen getroffen. Auch hier war der Andrang größer als die bereitstehende Fördersumme: „Das beantragte Fördervolumen liegt bei knapp 245 Millionen Euro und übersteigt damit die zur Verfügung stehenden Mittel um mehr als das Dreifache, wodurch ein sehr intensiver Auswahlprozess durchlaufen werden musste. Gemeinsam mit dem Expertenbeirat, dem erneut mein Dank gilt, ist dies gelungen“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Professor Dr. Josef Hecken. Die im Rahmen der am 20. Februar dieses Jahres veröffentlichten Förderbekanntmachungen zur Verfügung stehenden Mittel werden damit voll ausgeschöpft.

Bereits im Oktober hatte der Innovationsfonds über zu fördernde Projekte zu neuen Versorgungsformen entschieden und somit „erneut die Voraussetzungen für den Start innovativer Projekte zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen“. Dazu waren 69 Anträge eingegangen, von denen 62 formal einwandfreie Projektanträge mit einem beantragten Fördervolumen von insgesamt rund 249 Millionen Euro begutachtet und bewertet wurden. Der Innovationsausschuss hat davon 26 Projekten mit Fördermittel bedacht.

Damit fließt nun auch die zweite Hälfte der in diesem Haushaltsjahr für die Förderung neuer Versorgungsformen zur Verfügung stehenden Mittel in die Weiterentwicklung und Verbesserung der Versorgung, so der Innovationsfonds. „Unser Ziel ist die Förderung möglichst vieler erfolgversprechender Anträge. Die große Differenz zwischen der beantragten Fördersumme und den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln machte jedoch die Auswahl nicht einfach. Mein ausdrücklicher Dank geht an den Expertenbeirat, der auch in dieser Förderrunde einen wesentlichen Beitrag zu der sachgerechten Auswahl der zu fördernden Projekte geleistet hat“, so Hecken.

Zudem hat der Innovationsfonds die weiteren Förderkriterien für das kommende Jahr beschlossen. Bis zum 20. März 2018 beziehungsweise 20. Februar 2018 können ab sofort Förderanträge zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung eingereicht werden. Darüber hinaus sind Anträge zur Evaluation von Selektivverträgen und von Richtlinien des G-BA möglich.

Folgende Förderschwerpunkte sind im Bereich neue Versorgungsformen vorgegeben: sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle, krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle, Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten/Krankheitsgruppen, Versorgungsmodelle für vulnerable Gruppen, Versorgungsmodelle mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung, Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen. Der Förderbereich Versorgungsforschung umfasst folgende Schwerpunkte: Besondere Versorgungssituationen, Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten, Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung, Messung der Ergebnisqualität.

Vor einem Jahr wurde die erste Vergaberunde abgeschlossen: Dabei wurden Gelder an 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und an 62 Projekte zur Versorgungsforschung vergeben. Projekte von Apothekern waren nicht dabei. Es wurden knapp 700 Förderanträge mit einem Gesamtantragsvolumen von 1,7 Milliarden Euro eingereicht. Unter den insgesamt 120 eingereichten Anträgen im Bereich der neuen Versorgungsformen wählte der Innovationsausschuss im Oktober 24 Projekte aus den themenspezifischen Bereichen und fünf Projekte aus dem themenoffenen Bereich aus.

Der Innovationsausschuss legte eine Statistik zur Vergabe vor. Danach waren an 28 der 29 Projekte für neue Versorgungsformen Krankenkassen beteiligt – allen voran die Techniker Krankenkasse. Mehr als 60 Prozent der Projekte erhielten Summen bis zu zehn Millionen Euro. Jeweils 19 Prozent bekamen unter einer Million Euro und mehr als zehn Millionen. Laut Hecken wurden die meisten Projekte wegen überhöhter Personal- und Verwaltungskosten um bis zu 18 Prozent gekürzt. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel drei Jahre.

Die Mehrzahl der geförderten Projekte befassen sich mit dem Thema E-Health (21 Prozent). An zweiter Stelle kommt die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) mit 14 Prozent. Ebenfalls 14 Prozent beziehen sich auf Versorgungsformen in strukturschwachen und ländlichen Gebieten sowie für spezielle Patientengruppen wie Kinder und Jugendliche oder Behinderte und ältere Menschen.

Die Bundesregierung hatte den Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Die Mittel für den Fonds werden von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Das Bundesversicherungsamt hat die Aufgabe, die Finanzmittel des Innovationsfonds zu verwalten.

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