Rechtzeitig vor dem nächsten Krisentreffen haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) auf einen Anstieg der Honorare geeinigt: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten bekommen 2024 eine Erhöhung um 3,85 Prozent. Darin enthalten sind ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich für Ärztinnen und Ärzte. Zudem einigten sich Kassen- und Ärzteseite, künftig die Tarifverträge des Praxispersonals zeitnäher zu berücksichtigen. Hinzu kommen soll noch eine Prämie für den Mehraufwand im Zusammenhang mit den Lieferengpässen bei Arzneimitteln.
Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2024 um 3,85 Prozent, das entspricht rund 1,8 Milliarden Euro. Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2024 bei 11,9339 Cent.
Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten (MFA) werden künftig schneller in den ärztlichen Honoraren abgebildet, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zu entlasten.
Ursprünglich hatte die KBV eine Anhebung des sogenannten Orientierungswertes und damit der Mittel für die ambulante Versorgung um 10,2 Prozent gefordert. Der GKV-Spitzenverband hatte 2,1 Prozent mehr angeboten.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband sagte, man habe mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt. „Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht. Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten.“
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sagte dagegen: „Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten.“ Er bezifferte die Gesamtsumme auf rund 1,6 Milliarden Euro.
Gemeinsam mit Vize Dr. Stephan Hofmeister hob er hervor, dass es gelungen sei, dass Tarifänderungen bei den MFA künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen abgebildet werden“, erläuterte Hofmeister.
Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen speziellen Hygieneaufwands beim ambulanten Operieren im Bewertungsausschuss von KBV und GKV gesondert verhandelt werden.
Der EBA setzt sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
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