Krankenkassen

16.778 Euro für Teststreifen

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Berlin -

Die mittlerweile insolvente City BKK muss einem Anbieter von Diabetikerbedarf 16.778 Euro für Blutzuckerteststreifen nachzahlen. Das hat das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 24. August entschieden und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Im Kern ging es um die Frage, ob die Kasse Preise aus ihren Verträgen auch auf externe Leistungserbringer übertragen darf.

 

Gestritten wurde um den Zeitraum Juli 2005 bis März 2006. Die City BKK hatte Rechnungen der Vertriebsfirma um mehr als 34.000 Euro gekürzt und sich dabei auf die ausgehandelten Rabatte mit einer anderen Firma bezogen. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt.

Mit Erfolg: Laut LSG-Urteil muss die Kasse die Teststreifen zu den marktüblichen Preisen erstatten. Dabei könne sie sich nicht auf einen einzigen vereinbarten Betrag berufen. Das Sozialgericht Dresden hatte in der Vorinstanz die vom Bedarfsgeschäft veranschlagten Werte als zu hoch angesehen und einen Mittelwert vorgeschlagen. Dem hatte sich das LSG angeschlossen. Daraus resultierte der neue Wert von 16.778 Euro.

Aus Sicht der Richter war das Unternehmen zu dieser Zeit auch berechtigt, die Teststreifen ohne Vertrag mit der City BKK an deren Versicherten abzugeben. Denn die neue Vertragsregelung sei erst mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) im Juli 2007 in Kraft getreten. Zuvor sei jeder zugelassene Hilfsmittelerbringer zur Abgabe berechtigt gewesen, so das LSG.

Ob die Firma ihr Geld noch sehen wird, ist eine andere Frage: Die City BKK musste zwischenzeitlich Insolvenz anmelden und wurde im Juli 2011 vom Bundesversicherungsamt (BVA) geschlossen.

 

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