Bundesrat

Stempel-Korrektur und OTC-Switch APOTHEKE ADHOC, 23.09.2016 13:51 Uhr

Berlin - 

Der Bundesrat hat heute der Novellierung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Damit können Apotheker auf Rezepten unter bestimmten Umständen Vorname und Telefonnummer der Ärzte ohne Rücksprache ergänzen. Außerdem werden Nasensprays mit Mometason und Fluticason rezeptfrei. Die Verordnung muss jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Kraft gesetzt werden.

Mit der neuen AMVV soll es Apothekern gestattet werden, eigenverantwortlich den Vornamen des verschreibenden Arztes beziehungsweise Praxis- und Telefonnummer zu ergänzen, wenn diese Angaben auf dem Rezept fehlen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Daten zweifelsfrei bekannt sind – also die Apotheke die Daten verifiziert hat oder „zum Beispiel auf Grund örtlicher Nähe häufig Rezepte der verschreibenden Person beliefert oder ein regelmäßiger Kontakt zwischen verschreibender Person und dem Apotheker besteht (z.B. Belieferung des Sprechstundenbedarfs der verschreibenden Person durch die Apotheke)“.

„Mit der Regelung wird der Apothekerschaft auch die Möglichkeit gegeben, in unkomplizierter Weise Retaxierungen durch die gesetzlichen Krankenkassen wegen fehlerhaft ausgestellter Verschreibungen zu vermeiden, wenn die verschreibende Person es versäumt hat, diese Angaben zu vermerken, dies in der Apotheke bemerkt wurde und die fehlenden Angaben in der Apotheke nachgetragen wurden", heißt es zur Begründung.

Seit Juli 2015 müssen Vorname und Telefonnummer des Arztes auf jedem Rezept zu finden sein. Zwar starteten viele Kassen mit einer Friedenspflicht, doch zahlreiche Rezepte drehten eine Extrarunde. Das Problem: Selbst wenn der Apotheker Vornamen und Telefonnummer des Arztes kennt, muss er bislang mit dem Arzt Rücksprache halten, bevor er das Rezept ändern kann.

In einer Stellungnahme forderte die ABDA, dass Apotheker Angaben, die ihnen bekannt sind, ohne Rücksprache ergänzen können. Damit setzte man einen Beschluss des Deutschen Apothekertages (DAT) in Düsseldorf um.

Außerdem entlässt die AMVV-Novelle Nasensprays mit Mometason und Fluticason zur symptomatischen nasalen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis aus der Rezeptpflicht. Voraussetzung ist, dass die Erstdiagnose durch einen Arzt gestellt wurde. Außerdem sind die Anwendung auf Erwachsene und die Tagesdosis auf jeweils 200 µg beschränkt.

Eine Änderung gibt es außerdem bei Beclometason. Der Wirkstoff ist in Packungsgrößen mit bis zu 5,5 mg Beclometasondipropionat bereits seit 1997 rezeptfrei für die Behandlung von Patienten ab dem 12. Lebensjahr zur „Kurzzeitbehandlung von Heuschnupfen (saisonale allergische Rhinitis)“. Heißt die Indikation „Vorbeugung und Behandlung der saisonalen und perennialen allergischen Rhinitis“, ist das Rhinologikum selbst bei gleicher Wirkstärke verschreibungspflichtig.

Im Zuge der Harmonisierung wird die Position hinsichtlich Indikation und Altersgrenze entsprechend der bei den anderen beiden Corticoiden angepasst. Auch die ärztliche Erstdiagnose ist Pflicht; die Tagesdosis wird auf 400 µg beschränkt. In der Sichtwahl gibt es bereits die Beclomethason-haltigen Präparate Otri-Allergie (Novartis), Ratioallerg (Ratiopharm) und Rhinivict nasal (Dermapharm). GSK hat sich auch eine Zulassung für Otri-Allergie Fluticason gesichert.

Mometason war bislang allgemein für die „symptomatische Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis“, Fluticason sogar für die „Prophylaxe und Behandlung der allergischen Rhinitis“ angezeigt. Der Sachverständigenausschuss hatte bereits im Sommer 2014 beziehungsweise im Januar 2015 empfohlen, auch Fluticason und Mometason in bestimmten Grenzen aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Umgesetzt hatte das BMG dies nicht, obwohl alle drei Corticoide in ihrer Wirkung vergleichbar sind und bei ähnlichen Beschwerden eingesetzt werden.

Mometason ist laut Arzneiverordnungsreport im Rx-Bereich das mit weitem Abstand führende Glucocorticoid zur nasalen Anwendung. Von den insgesamt 126 Millionen im vergangenen Jahr auf Kassenrezept verordneten Tagestherapiedosen (DDD) entfielen 59 auf den Wirkstoff. Neben dem Original Nasonex von MSD Sharp & Dohme gibt es verschiedene Generika.

Fluticason spielt mit 12 Millionen DDD eine untergeordnete Rolle; neben Avamys und Flutide nasal von GlaxoSmithKline (GSK) gibt es Generika von Teva und Cipla. Dazu kommt Dymista (Fluticason/Azelastin) mit 3 Millionen DDD. Auf Beclometason entfallen im Rx-Bereich 10 Millionen DDD, weitere nasal angewendete Corticoide sind Budesonid (31 Millionen DDD) sowie Flunisolid (7 Millionen DDD), Triamcinolon (3 Millionen DDD) und Dexamethason (0,6 Millionen DDD).