Bei Patientinnen und Patienten, die mit gestreckten Krebsmedikamenten eines inzwischen verurteilten Bottroper Apothekers Peter S. behandelt worden waren, hat eine Studie keine höheren Rückfall- oder Sterberaten gezeigt. Das berichtete das NRW-Gesundheitsministerium, das beim Bremer Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) eine erweiterte Vergleichsstudie beauftragt hatte.
Das BIPS hatte Daten der Krankheitsverläufe von an Brustkrebs, Blut- und Lymphdrüsenkrebs erkrankten Menschen, die über die Alte Apotheke in Bottrop ihre Krebstherapeutika bekommen hatten, verglichen mit Patienten, die von anderen Apotheken versorgt worden waren.
Nach einer ersten Prüfung von Daten zunächst nur bis zum Jahr 2016 hatte das Institut nun den Zeitraum 2017 bis 2019 untersucht. Das Ergebnis: Bei Brustkrebspatientinnen, die gestreckte Medikamente erhalten hatten, traten Rückfälle nicht häufiger auf als in der Vergleichsgruppe, wie das Ministerium am Donnerstag berichtete.
Bei den an Blut- und Lymphdrüsenkrebs Erkrankten, die die gepanschten Mittel erhalten hatten, sei es demnach nicht häufiger zu Todesfällen gekommen. Es habe sich aber – wie in der ersten Studie – erneut gezeigt, dass die Betroffenen für ihre Behandlung im Vergleich zur Kontrollgruppe im Durchschnitt signifikant mehr Chemotherapien erhielten.
Studienleiterin Ulrike Haug schränkte ein, dass bei dem Gruppenvergleich allerdings keine Aussagen für Einzelfälle möglich seien. Es könne „nicht geschlossen werden, dass es bei keinem der Patientinnen oder Patienten zu einem ungünstigeren Krankheitsverlauf aufgrund der unterdosierten Zubereitungen aus der Apotheke Bottrop kam“.
Ende 2016 war bekannt geworden, dass der Inhaber Peter S. jahrelang Krebstherapeutika mit reduzierter Wirkstoffmenge oder ganz ohne Wirkstoff abgegeben hatte. Er war 2018 wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in mehr als 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden.
Als Folge auf den Skandal war die Überwachung verschärft worden. In Schwerpunktapotheken, die Krebsmedikamente herstellen, findet mindestens einmal jährlich unangemeldet ein Probenzug statt. Eine Auswertung belegt laut Ministerium, „dass die chemische Qualität der in Nordrhein-Westfalen patientenindividuell hergestellten Zubereitungen für onkologische Behandlungen gut ist“.
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