Eylea und Vidaza mit neuer Indikation APOTHEKE ADHOC, 02.11.2015 12:00 Uhr
Die EU-Kommission hat die fünfte Indikation für Eylea (Aflibercept) zugelassen: Das Augenmedikament von Bayer kann nun auch zur Behandlung von myoper choriodaler Neovaskularisation (mCNV) angewendet werden. Celgene darf sein Orphan Drug Vidaza (Azacitidin) künftig auch bei älteren Patienten mit akuter myeloider Leukämie (AML) vermarkten, die nicht für eine Stammzellentherapie in Betracht kommen.
Eylea ist bereits zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (AMD), für die Behandlung der Sehschwäche bei Diabetikern (DMÖ) sowie aufgrund eines durch retinalen Venenverschluss (RVV) bedingten Makulaödems zugelassen. Dabei kommen sowohl Venenastverschluss (VAV) als auch Zentralvenenverschluss (ZVV) in Betracht.
Aflibercept ist rekombinantes Fusionsprotein. Es ist zusammengesetzt aus humanen Teilen von VEGF-Rezeptoren, die mit dem menschlichen Immunglobulin IgG1 kombiniert wurden. Aflibercept fungiert dabei als löslicher „Ersatzrezeptor“: Der Wirkstoff bindet mit einer höheren Affinität an VEGF-A und an den Plazenta-Wachstumsfaktor PlGF und kann so die Bindung und Aktivierung der verwandten VEGF-Rezeptoren hemmen.
mCNV ist eine Erkrankung der Netzhaut bei stark kurzsichtigen Menschen mit krankhaften Veränderungen am Augenhintergrund. Dabei führt übermäßiges Längenwachstum des Augapfels zu einer Dehnung von Augenhaut, Aderhaut und Netzhaut. Unbehandelt führt die Krankheit bei dem Großteil der Patienten zur Erblindung.
Bayer hat angekündigt, in Deutschland umgehend mit der Vermarktung seines Präparates mit der neuen Indikation beginnen zu wollen. Die Ergebnisse der pivotalen Phase-III-Studie seien für die betroffenen Patienten von großem Wert, so der Hersteller. Davon muss der Leverkusener Konzern nun noch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überzeugen. Dieser hatte Eylea bislang für alle Indikationen durchfallen lassen.
Seit 2012 versucht Bayer, einen Zusatznutzen für sein Augenmedikament zu erhalten. Bislang war dies vor allem aus aus formalen Gründen gescheitert: Eylea hatte zwar bei mehreren Studien zu einer signifikanten Verbesserung der Sehschärfe bei der Mehrheit der Patienten geführt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte allerdings festgestellt, dass sich aus dem Dossier kein Zusatznutzen ableiten lasse, da sowohl Aflibercept als auch die Vergleichstherapie in den Studien nicht zulassungskonform angewandt wurden. Der G-BA sah daraufhin den Zusatznutzen als nicht belegt an.
Sanofi vertreibt den gleichen Wirkstoff unter dem Namen Zaltrap seit 2013 zur Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem Kolorektalkarzinomen. Hier hatte das IQWiG in Kombination mit einer Chemotherapie aus Irinotecan/5-Fluorouracil/Folinsäure einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen gegenüber der reinen Chemotherapie bei erwachsenen Patienten gesehen, deren Erkrankung unter oder nach einem Oxaliplatin-haltigen Regime fortgeschritten ist.
Celgene kann sich über eine Erweiterung für Vidaza freuen. Bislang war das Krebsmittel zur Behandlung von int-2- und high-risk-dysplasitschem Syndrom (MDS), AML (≤ 30% Blasten) und der CMML zugelassen. Nun wird die Indikation erweitert auf Patienten mit einem höheren Anteil an Myeloblsten. Weiterhin sollen nun auch ältere Patienten über 65 Jahre von der Behandlung profitieren können.
Die Entscheidung der EU-Kommission beruht auf Daten einer Phase-III-Studie mit 488 Patienten über 65 Jahren, die entweder Vidaza oder eine Standard-Vergleichstherapie erhielten. Vidaza-Patienten zeigten ein mittleres Überleben von gut zehn Monaten, die Vergleichstherapie erreichte einen Wert von 6,5 Monaten Überlebensrate.
Azacitidin ist ein Pyrimidin-Nukleosid-Analogon von Cytidin. Der Wirkmechanismus ist nicht genau geklärt, vermutlich sind gleich mehrere Mechanismen an der Zytotoxizität beteiligt. Dazu gehören die Hemmung der DNA-, RNA- und Proteinsynthese und die Aktivierung verschiedener DNA-Reparaturmechanismen.
Ein Orphan Drug erhält in der EU eine zehnjährige Marktexklusivität, die unabhängig vom Patentschutz gilt, solange die Patientenpopulation nicht größer als 5 von 10.000 Menschen ist, kein überlegenes Medikament existiert, Marktengpässe zu überwinden sind oder der Status vom Hersteller nicht selbst zurückgegeben wird.