Omega-3-Präparate

Zodin nicht mehr auf Rezept Nadine Tröbitscher, 17.01.2020 13:49 Uhr

Wirkung nicht bestätigt: Omega-3 ist nicht mehr zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt zugelassen. Foto: Pixabay
Berlin - 

Statuswechsel bei Zodin: Bislang war das Trommsdorff-Produkt als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zu 1000 mg Omega-3-Fettsäuren auf dem Markt. Seit Januar ist das Präparat apothekenpflichtig. Der Statuswechsel ist das Ergebnis der Nutzen-Risiko-Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA).

Seit 2000 sind Omega-3-Fettsäuren, die in einer Tagesdosis von 1 g eine Kombination aus Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) enthalten, in verschiedenen EU-Ländern zur Sekundärprophylaxe nach einem Herzinfarkt zugelassen. Doch nach der erfolgten Nutzen-Risiko-Analyse der EMA im vergangenen Jahr entfällt nun diese Indikation und damit folgt die Entlassung aus der Verschreibungspflicht – und aus der Erstattung.

Die EMA hatte alle verfügbaren Daten zur Wirksamkeit von Omega-3 Fettsäure-haltigen Arzneimitteln in der Indikation „Sekundärprophylaxe nach einem Herzinfarkt“ untersucht. Dabei wurde auch die 1999 durchgeführte offene Präventionsstudie genauer unter die Lupe genommen, die schließlich Grundlage der Zulassung war. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass in der Präventionsstudie zwar eine geringfügige relative Risikoreduzierung zu verzeichnen war, die positiven Auswirkungen in den neueren randomisierten kontrollierten Studien jedoch nicht bestätigt werden konnten.

Unumstritten bleibt jedoch die Anwendung von Omega-3-Fettsäuren zur Reduktion bestimmter Blutfette bei Hypertriglyceridämie. Auch Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Einnahme von Omega-3-Fettsäuren bestehen laut EMA nicht. So kann Zodin uneingeschränkt zur Behandlung bestimmter Formen von erhöhten Blutfettwerten, wenn diätetische Maßnahmen nicht ausreichen, verordnet werden.

 

Im Markt befindliche Packungen Zodin, die noch als verschreibungspflichtig deklariert sind, dürfen weiterhin abgegeben und abverkauft werden. Neue Packungen mit dem Aufdruck „apothekenpflichtig“ werden in Kürze ausgeliefert.

Omega-3-Fettsäuren sind essenzielle Nahrungsbestandteile und gehören zu den mehrfach ungesättigten Verbindungen. Sie sind vor allem in Algen, Pflanzen oder Fischen zu finden. Aber auch Leinöl und Chiaöl besitzen einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren. Pflanzen enthalten hauptsächlich α-Linolensäure, wohingegen die Meeresbewohner vorwiegend DHA und EPA vorweisen.

Omega-3-Präparate sind auch in Form von Nahrungsergänzungsmitteln erhältlich, beispielsweise Omega3-Loges (Dr. Loges) und Omega-3-Konzentrat (Doppelherz). Außerdem gibt es Produkte, die als diätetische Lebensmittel im Handel sind. Omega-3-Fettsäuren spielen aber auch bei der Stabilisierung des Tränenfilms eine Rolle. Seit Längerem ist bekannt, dass sie bedeutend für den Aufbau der Zellhüllen sind. Außerdem ist dokumentiert, dass die Retina einen hohen Gehalt an diesen Substanzen enthält. Daher werden sie es auch in Form von Augentropfen oder Kapseln angeboten. Aus der Apotheke sind beispielsweise Remogen Omega (TRB Chemedica), Centrovision Lutein Forte Omega 3 (Omnivision) und Ocuvite Lutein Plus (Dr. Gerhard Mann) bekannt.