Für das antineoplastische Arzneimittel Yervoy (Ipilimumab) sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Das Präparat des Herstellers Bristol-Myers Squibb (BMS) war im Mai vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit dem gleichen Ergebnis bewertet worden.
Yervoy wird zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenen Melanomen eingesetzt, die bereits therapiert worden sind. Als zweckmäßige Vergleichstherapie hatte der G-BA die bestmögliche, patientenindividuell optimierte Behandlung, die so genannte Best-Supportive-Care (BSC), festgelegt.
Da die Überlebensdauer moderat verlängert wurde, sieht der G-BA einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Bei der Lebensqualität konnte lediglich im Hinblick auf das Symptom Obstipation eine statistisch signifkante Verbesserung ermittelt werden.
Als erheblich konnte der G-BA den Zusatznutzen allerdings nicht einstufen, da Yervoy zu keiner Heilung, und keiner erheblichen Verlängerung der Überlebensdauer führt. Auch seien Patienten, die mit dem Präparat behandelt werden, nicht langfristig frei von schwerwiegenden Symptomen.
Der G-BA hat seinen Beschluss allerdings befristet: Da die Datenlage für eine sichere Beurteilung noch nicht ausreiche, soll in fünf Jahren eine erneute Nutzenbewertung durchgeführt werden. BMS kann sich jetzt auf die Verhandlungen mit den Krankenkassen vorbereiten.
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