Bis eine neue Therapie etabliert ist, dauert es mehrere Jahre. In dieser Zwischenzeit schlucken die Studien je nach Größe und Intervention mehrere hunderttausend Euro, der große Teil der Finanzquellen kommt dabei aus der Pharmaindustrie. Wie auch in den vergangenen Jahren bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Förderung an: Demnach sollen Projekte unterstützt werden, die einen hohen gesellschaftlichen Nutzen haben. Bewerben können sich Universitäten und auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Interessenten können ihre Unterlagen bis zum 28. Mai 2018 an den Projektträger schicken.
Bei der Durchführung von Studien können unerwartete Schwierigkeiten auftreten, dazu gehören beispielsweise fehlende Personalkapazitäten, Probleme mit Behörden sowie der Bereitstellung der Prüfmedikation, aber auch unzureichende finanzielle Mittel. Das „Rahmenprogramm Gesundheitsforschung“ der Bundesregierung greift beim letzteren an und verfolgt das Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in den medizinischen Alltag mithilfe von Zuschüssen zu beschleunigen.
Kernelement des Programms ist die Erforschung der sogenannten Volkskrankheiten. Dafür hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern neue Forschungsstrukturen geschaffen. „Die sechs Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung bündeln bundesweit die Kapazitäten zu den Themen Krebs, Demenzen, Herz-Kreislauf, Lunge, Diabetes und Infektionen“, schreibt das BMBF. Auch spielten Querschnittsthemen wie individualisierte Therapieansätze, Seltene Erkrankungen und Präventions- und Ernährungsforschung eine Rolle.
Das Ministerium fördert klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, „die auf das Schließen von Evidenzlücken abzielen“ und dadurch eine „hohe Relevanz für das Gesundheitssystem“ aufweisen. Eine Unterstützung können daher wissenschaftsinitiierte, multizentrische, prospektive, kontrollierte Studien zum Wirksamkeitsnachweise von Therapiekonzepten bekommen. Dabei muss die Intervention eine konfirmatorische Zielsetzung aufweisen.
Explorative klinische Studien können auch gefördert werden, wenn diese der Vorbereitung von großen klinischen Studien dienen. Als mögliche Studienziele definiert das Ministerium beispielsweise Nutzenabschätzung der neuen Therapie, eine Dosisfindung oder eine Abschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Bei den Projekten sollen geschlechts- und altersspezifische Aspekte berücksichtigt werden.
Eine Förderung können deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung, beispielsweise Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen erhalten, wenn sie nicht bereits andere Förderungen beantragt haben beziehungsweise schon unterstützt werden. Es gibt auch eine Einschränkung: Studien können nach der Richtlinie nur gefördert werden, „wenn an ihren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben.
Auf den Zugang zu den Studienergebnissen legt das Ministerium auch besonderen Wert. Forschungsergebnisse, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie entstehen, sollen als „Open-Access-Veröffentlichung“ publiziert und Forschungsdaten digital zur Nachnutzung bereitgestellt werden. Das Projektmanagement für das Förderverfahren übernimmt „DLR Projektträger“.
APOTHEKE ADHOC Debatte