G-BA vollzieht Verordnungsausschluss

Wegovy: Kampf verloren, Kasse zahlt nicht

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Berlin -

Das Antiadipositum Wegovy erfuhr zuletzt einen regelrechten Hype. Das verschreibungspflichtige Medikament ist jedoch alles andere als günstig. Nun wurde auch die letzte Hoffnung auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen zerschmettert. Denn: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vollzieht den Verordnungsausschluss.

In Deutschland müssen Kassenpatient:innen für Arzneimittel zur Gewichtsregulierung wie der gehypten Abnehmspritze Wegovy von Novo Nordisk selbst aufkommen. Das ist nicht preiswert: Ein Wegovy FlexTouch Pen reicht für einen Monat und kostet in den Dosierungen 0,25, 0,5 und 1 mg etwa 172 Euro. Soll die Dosierung auf 1,7 mg erhöht werden, so steigt der Preis auf etwa 237 Euro. Weil das Abnehmmittel von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bisher ausgeschlossen war, hofften Übergewichtige sowie auch der Hersteller, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für diese Spritzen gegen Übergewicht als Zusatzleistung in ihre Satzung aufnehmen.

Bisher galt: Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, wurden durch den Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der GKV ausgeschlossen. Denn: Solche Arzneimittel gelten als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Der gesetzliche Verordnungsausschluss gilt auch für das Fertigarzneimittel Wegovy, welches zur Gewichtsreduktion zugelassen ist.

Laut G-BA gilt dies auch weiterhin. Denn: „Mit heutigem Datum wurde ein Ausschluss der Kassenleistung durch einen Beschluss formal nachvollzogen und Wegovy, auch bekannt als Abnehmspritze, in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage II – Lifestyle-Arzneimittel) entsprechend gelistet“, heißt es in einer Mitteilung. Die gesetzliche Regelung zum Verordnungsausschluss galt aber bereits zuvor. Aber: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und bei anderen Indikationen wie dem Diabetes mellitus Typ 2 angewendet werden, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss.

Weiter heißt es: „Im Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf hatte sich der G-BA intensiv mit Forderungen auseinandergesetzt, für Wegovy Sonderregelungen zumindest bei starkem Übergewicht (ab einem BMI über 30) aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen in diesen Fällen zu treffen.“ Der G-BA sieht einen solchen Entscheidungsspielraum aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses jedoch nicht. Der Beschluss tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Anders sieht es bei Rybelsus sowie Ozempic aus. Diese Arzneimittel sind zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. Eine Verordnung ist in diesem Anwendungsgebiet in Deutschland möglich und die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten.

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