Befristung verlängert

Wegen NDMA: Ranitidin-Zulassungen ruhen bis 2027 Nadine Tröbitscher, 23.12.2024 09:59 Uhr

Ranitidin-haltige Arzneimittel werden weiterhin nicht zur Verfügung stehen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Ruhen der Zulassungen Ranitidin-haltiger Arzneimittel wird erneut um weitere zwei Jahre verlängert, und zwar bis 2027 – „aus fortbestehenden Gründen“, heißt es im Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Das BfArM hatte mit Bescheid vom 7. Januar 2021 das vorläufige Ruhen der Zulassungen Ranitidin-haltiger Arzneimittel angeordnet. Betroffen sind alle Zulassungsinhaber. Die Befristung galt zuerst bis zum 2. Januar 2023 und wurde im Dezember 2022 bis zum 2. Januar 2025 verlängert. Jetzt fällt Ranitidin bis vorerst 2027 aus.

Im September 2019 hatte die US-Versandapotheke Valisure das potenziell krebserregende Nitrosamin N-Nitrosodimethylamin (NDMA) in Ranitidin-haltigen Arzneimitteln nachgewiesen und die US-Arzneimittelbehörde FDA informiert. Der Grenzwert für NDMA lag zum damaligen Zeitpunkt bereits bei einer maximalen täglichen Aufnahmegrenze von 96 ng. Valisure konnte jedoch mehr als 3 mg NDMA in einer Ranitidin-haltigen Tablette nachweisen. Die EMA nahm daraufhin ebenfalls ihre Arbeit auf und prüfte Ranitidin-haltige Arzneimittel und deren Risiko. Es folgten Rückrufe der OTC- und Rx-Varianten.

Wie die Verunreinigung in die Arzneimittel kommt, sollten Untersuchungen zeigen. So gab es Hinweise, dass NDMA aus dem Abbau von Ranitidin entstehen könne. Die Konzentrationen würden im Laufe der Haltbarkeitsdauer zunehmen. Außerdem konnten Untersuchungen zeigen, dass Ranitidin hitzeinstabil ist. Während bei 25 Grad kaum eine Veränderung der NDMA-Konzentration zu verzeichnen war, stieg der NDMA-Gehalt bei etwa 70 Grad und erreichte nach 14 Tagen einen Wert von etwa 70 ng – das ist unter dem empfohlenen Maximum, das jedoch bei Temperaturen über 70 Grad bereits innerhalb von weniger als vier Tagen überschritten wurde. Nach zwölf Tagen konnten NDMA-Werte von etwa 140 ng dokumentiert werden.

Zudem sei das Risiko einer endogenen Bildung von zusätzlichem NDMA nach der Gabe von Ranitidin nicht auszuschließen. Weitere Untersuchungen seien nötig – die Zulassungen Ranitidin-haltiger Arzneimittel ruhen weiter.

NDMA wird aufgrund von Tierversuchen als potenzielles Humankarzinogen eingestuft. Bei Nagetieren wurde eine kanzerogene Wirkung auf Leber, Niere, Lunge und Blutgefäße bereits bei einer Gesamtdosis von 1 mg/kg Körpergewicht festgestellt. Die Substanz ist in einigen Nahrungsmitteln wie gepökeltem Fleisch und auch Trinkwasser enthalten. Wird sie in geringen Mengen aufgenommen, wird keine Schädigung des menschlichen Körpers angenommen.

Ranitidin wird zur Senkung des Magensäure-Spiegels bei Patient:innen mit Sodbrennen oder Magengeschwüren eingesetzt. Die Substanz blockiert den H2-Rezeptor, so werden die histaminabhängige Produktion der Salzsäure und die Freisetzung von Pepsin im Magen gehemmt. Der Wirkstoff kann als Magenschutz, gegen Sodbrennen, Reflux und Ösophagitis eingesetzt werden. Im Handel sind OTC-Präparate zu 75 mg oder verschreibungspflichtige Varianten zu 150 und 300 mg.