Corona – 2019-nCoV – Covid-19 – SARS-CoV-2

Was verbirgt sich hinter SARS? Alexandra Negt, 27.02.2020 08:02 Uhr

Die Familie der SARS-Viren hat mit Covid-19 Zuwachs bekommen. SARS-CoV-1 (links) und SARS-CoV-2 (rechts) ähneln sich nicht nur auf mikroskopischer Ebene, auch in ihrer Symptomatik gibt es Parallelen. Foto: Science Photo Library_AMI/ Science Photo
Berlin - 

Die Abkürzung SARS steht für „Severe acute respiratory syndrome“, zu deutsch „schweres akutes respiratorisches Syndrom“. Die Infektionskrankheit wurde erstmals im November 2002 in der chinesischen Provinz Guangdong beobachtet. Der Erreger von SARS war ein bis dahin unbekanntes Coronavirus, das als SARS-CoV bezeichnet wird. Ein weiterer Vertreter dieser Virenspezies ist Covid-19, der Erreger trägt den wissenschaftlichen Namen SARS-CoV-2. Zur besseren Unterscheidung wird das ursprüngliche Virus nun häufig als SARS-CoV-1 bezeichnet.

SARS – „Severe acute respiratory syndrome“

Das „schwere akute respiratorische Syndrom“ wird durch eine Infektion mit Betacoronaviren der Linie B ausgelöst. Neben dieser Linie gibt es innerhalb der Virengruppe noch die Linien A, C und D. Betacoronaviren sind einzelsträngige, umhüllte RNA-Viren mit positiver Polarität, die sowohl Tiere als auch Menschen infizieren können. Das klinische Bild ähnelt dem einer atypischen Lungenentzündung.

Einteilung der Betacoronaviren mit einzelnen Vertretern:

  • Linie A: HCoV-OC43 und HCoVHKU1
  • Linie B: SARS-CoV, SARS-CoV-2 (2019-nCoV)
  • Linie C: MERS-CoV
  • Linie D: BtCoV-HKU9

SARS als Akronym steht für:

  • S: Severe: – schwerer Verlauf
  • A: Acute – plötzliches Auftreten der Symptome
  • R: Respiratory – die Lunge als hauptsächlich betroffenes Organ
  • S: Syndrom – bezeichnet eine Sammlung von Symptomen

Ab November 2002 verursachte SARS-CoV in China eine Epidemie mit rund 7000 Erkrankten und 648 Todesfällen – somit verstarb ungefähr jeder neunte Infizierte an den Folgen der Erkrankung. Die Inkubationszeit von SARS-CoV-1 beträgt zwei bis sieben Tage – die auftretenden Symptome kommen dann rasch und ähneln denen einer Grippe.

Bei den meisten Patienten sind auch bei fehlender respiratorischer Symptomatik bereits wenige Tage nach Krankheitsbeginn Veränderungen im Thoraxröntgenbild und CT zu erkennen. Im fortgeschrittenen Stadium traten zum Teil spontane Pneumothoraxe auf. Hierbei handelt es sich um ein Entweichen der Luft innerhalb der Bronchien in den Plauraspalt. Diese Verlagerung ist sehr schmerzhaft und kann, neben akuter Atemnot, zum Kollabieren der Lunge führen.

Covid-19

Der Erreger von Covid-19 unterscheidet sich in einem Punkt deutlich von dem SARS-Erreger aus dem Jahre 2002: Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage, von einem plötzlichen Auftreten der Symptome lässt sich nach ersten Beobachtungen nur begrenzt sprechen. Die Symptomatik scheint unterschiedlich zu verlaufen. Manche Infizierte erleiden nur eine leichte Symptomatik, wohingegen andere Erkrankte Pneumonie-änliche Symptome aufweisen.

Viele Eigenschaften des neuartigen Virus sind aktuell noch nicht bekannt oder abschließend geklärt. Fakten zum Zeitraum der höchsten Ansteckungsfähigkeit, zur genauen Inkubationszeit oder zur Schwere der Infektion sind noch nicht abschließend geklärt.

SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Es sind Fälle dokumentiert, in denen sich Personen bei Infizierten mit gering ausgeprägter Symptomatik angesteckt hatten – eine genaue Aussage darüber, ab wann und wie lange eine Infektion als ansteckend gilt, kann noch nicht gegeben werden.

Das neuartige Coronavirus verursacht, ähnlich wie SARS-CoV-1, primär respiratorische Symptome. Als Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion auszumachen. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. In Stuhlproben und Rektalabstrichen fanden chinesische Forscher den Virus bei Patienten, die an Durchfall anstatt an Fieber litten.

Meldepflicht

Die Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes wurde erweitert: Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus Covid-19, sowie der vorliegende Verdacht, müssen ab sofort gemeldet werden. Auch Todesfälle, die mit einer Covid-19-Infektion in Verbindung gebracht werden müssen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Fälle an die zuständige Landesbehörde. Zusätzlich ist das Auftreten von respiratorischen Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus vom Gesundheitsamt unverzüglich an die zuständige Landesbehörde, von hier aus werden die Fälle an das Robert Koch Institut übermittelt. Die Besonderheit: Aufgrund der schnellen Verbreitung schließt der Begriff „Auftreten“ auch Verdachtsfälle ohne labordiagnostischen Nachweis ein.

Bislang sind folgende Erkrankungen in Deutschland namentlich zu melden:

  • Botulismus
  • Cholera
  • Diphtherie
  • humane spongiforme Enzephalopathie (außer familiär-hereditärer Formen)
  • akute Virushepatitis
  • enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
  • Milzbrand
  • Mumps
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
  • Tollwut
  • Typhus abdominalis oder Paratyphus
  • Windpocken