Austauschbarkeit

Voltaren vs. Diclo KD – „Hauptsache: Kartoffeln“

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Berlin -

Aus Sicht von Apotheker Gunnar Müller aus der Detmolder Sonnen-Apotheke gibt es immer mal wieder Probleme mit der Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln. Im letzten Sommer stieß sich Müller an der von der AOK vorgegebenen Alternative zu Voltaren Resinat. Wegen der unterschiedlichen Galenik seien die Hartkapseln nicht einfach gegen ein anderes Präparat zu ersetzen. Der Apotheker wendete sich an die AOK, erhielt aber lange Monate keine Antwort. Gegenüber APOTHEKE ADHOC teilte die Kasse nun mit: Es komme nur auf die Dosis an.

Bezugnehmend auf seine Mail vom 30. August melde er sich erneut, weil er laut seiner Warenwirtschaft nach wie vor verpflichtet sei, bei einer Verschreibung des Medikaments „Voltaren Resinat Hartkapseln PZN 06877193“ für Mitglieder der AOK Nordwest das Präparat „Diclo KD 75 akut PZN 01296238“ als Rabattvertragsarzneimittel abzugeben, schrieb Müller kürzlich als Erinnerung an die AOK Nordwest: „Ich halte die beiden Präparate nach wie vor für nicht austauschbar, da aus meiner Sicht weder eine Wirkstoffgleichheit von Diclofenac-Colestyramin gegenüber Diclofenac-Na besteht, noch eine vergleichbare Pharmkokinetik gegeben ist, und bitte Sie daher erneut um Überprüfung Ihrer Rabattverträge.“

Er sei überdies darüber erstaunt, dass auf seine Mail bislang nicht reagiert wurde, zumal andere Krankenkassen wie die Barmer, DAK, IKK und die TK sowie die AOKen in Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt „offensichtlich kein Vertragsmedikament für diesen Fall vorsehen“. Auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC reagierte die AOK Nordwest jetzt mit folgender Erklärung: Auf Basis von § 129 (2) Sozialgesetzbuch (SGB V) regele der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), welche Darreichungsformen bei Arzneimitteln grundsätzlich ausgetauscht werden könnten. In § 9 des Rahmenvertrages, der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) verhandelt werde, seien die näheren Voraussetzungen für die Kriterien hinsichtlich der Austauschbarkeit von Arzneimitteln aufgeführt. Die Apothekensoftware führe die entsprechenden Präparate auf.

Das gelte auch hinsichtlich Voltaren Resinat: „Maßgeblich für eine Austauschfähigkeit ist nicht das Salz, in dem der Wirkstoff (hier Diclofenac) vorliegt, sondern vielmehr die äquivalente Dosis ‚Diclofenac‘ in Bezug auf das Vergleichspräparat. In beiden Fällen liegen 75 mg Dosisäquivalent Diclofenac vor“, so die Kasse.

Für Müller ist damit bewiesen: „Für die AOK gilt: 200 g Bratkartoffeln = 200 g Kartoffelpüree = 200 g Pellkartoffeln = 200 g Pommes Frites (Hauptsache: Kartoffeln) ...“

Seit 2014 ist der G-BA beauftragt, Arzneimittel zu bestimmen, die vom Austausch durch ein wirkstoffgleiches Präparat ausgeschlossen sind. Die Liste ist somit in ständiger Bearbeitung und es kommen mehr Wirkstoffe hinzu. Aufgenommen sind vor allem die Inhaltsstoffe, die nur eine geringe therapeutische Breite besitzen. Die Experten entscheiden nach festen Kriterien, was in die Ausnahmeliste aufgenommen wird.

Erste Möglichkeit ist eine klinisch relevante Wirkungsveränderung durch eine geringfügige Änderung der Dosis. Das zweite Kriterium ist erfüllt, wenn der Austausch durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel begründete relevante klinische Beeinträchtigungen verursachen kann, die nicht nur patientenindivuell sind. Sieht die Fachinformation Anforderungen zur Therapiekontrolle vor, aus denen sich ableiten lässt, dass das Ersetzen durch ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ohne ärztliche Kontrolle möglich ist, trifft das dritte Kriterium zu.

Die Apotheke darf die verordneten Arzneimittel nicht austauschen, wenn diese in der Substitutionssausschlussliste zu finden sind. Dies gilt auch im Falle von Lieferschwierigkeiten, im Akutfall oder Notdienst. Das Arzneimittel muss mit vollem Namen und Hersteller verordnet sein, eine Wirkstoffverordnung ist nicht ausreichend. In dem Fall muss der Arzt die Verschreibung ändern oder neu ausstellen. Ein Austausch von Original und Reimport ist dagegen möglich, da diese als identische Arzneimittel angesehen werden.

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