Ärzte könnten ihren Patienten schon bald Vimovo (Naproxen/Esomeprazol) auf Kassenrezept verschreiben. Bislang waren fixe Kombinationen von Antirheumatika (NSAR) und Protonenpumpenhemmern (PPI) nicht verordnungsfähig. Ärzten drohte ein Regress bei entsprechender Verordnung.
Laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) sollen Kassenpatienten mit hohem Risiko für gastrointestinale Nebenwirkungen von der Kombination des Pharmakonzerns AstraZeneca profitieren können. Das Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie wurde nun vom G-BA eingeleitet.
Vimovo ist seit April in Deutschland auf dem Markt. Das Antirheumatikum ist zur symptomatischen Behandlung von Arthrose, rheumatoider Arthritis und ankylosierender Spondylitis bei Patienten zugelassen, bei denen ein Magenschutz notwendig ist.
Neben Vimovo gibt es seit 1997 eine weitere Kombination eines Antiphlogistikums mit einem gastrointestinalem Protektivum: Arthotec forte des Pharmakonzerns Pfizer kombiniert die Wirkstoffe Diclofenac und Misoprostol. Allerdings kann dieses Präparat weiterhin nicht über die Kasse abgerechnet werden. Da Misoprostol eine schlechtere Verträglichkeit aufweist als andere PPI, ist eine Erstattungsfähigkeit dem G-BA zufolge nicht gerechtfertigt.
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