Vier neue STIKO-Empfehlungen APOTHEKE ADHOC, 26.08.2017 08:39 Uhr
Jedes Jahr verabschiedet die Ständige Impfkommission (STIKO) neue Impfempfehlungen. Für die Saison 2017/2018 sind vier wesentliche inhaltliche Änderungen zu verzeichnen, die am 24. August in Kraft treten.
Hepatitis A und B: Die STIKO sprach bislang eine Impfempfehlung für Personen mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko aus und schloss dabei Auszubildende, Praktikanten und Studenten mit ein. Nun wird die Personengruppe um ehrenamtlich Tätige mit einem vergleichbaren Expositionsrisiko erweitert.
Für die Hepatistis-A-Impfung allein wird die Gruppe „Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Expositionsrisiko“ um „Männer, die Sex mit Männern haben“ (MSM), ausgeweitet.
Herpes Zoster: Mit Zostavax ist eine Lebendvakzine gegen Gürtelrose auf dem Markt. Indiziert ist der Impfstoff bei Personen ab 50 Jahren. Die STIKO sprach sich jedoch gegen ein Empfehlung als Standardimpfung aus. Die Bewertung der vorliegenden Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit konnte nicht zu einer Empfehlung führen, heißt es. Denn: Das Risiko, an Herpes Zoster zu erkranken, nimmt im Alter zu – die Wirksamkeit des Impfstoffes jedoch ab. Die Expertenkommission veröffentlichte dazu folgende Zahlen: Für Personen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren ist die Wirksamkeit mit etwa 70 Prozent am höchsten, diese fällt auf etwa 41 Prozent im Alter von 70 bis 79 Jahren und liegt ab Jahren bei etwa 20 Prozent. Ob geimpft wird, muss eine individuelle Nutzen-Risiko-Bewertung ergeben.
Influenza: Die STIKO spricht dem Lebendimpfstoff (LAIV) als Nasenspray die Präferenz für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren ab. Es sei keine überlegene Wirksamkeit im Vergleich zu inaktivierten Standardimpfstoffen belegt. Der LAIV sollte bevorzugt bei Hindernissen für eine Injektion wie Gerinnungsstörungen oder der Angst vor Spritzen eingesetzt werden, sofern keine Kontraindikation vorliegt.
Tetanus: Liegt die letzte Tetanus-Impfung zehn Jahre zurück, muss aufgefrischt werden – daran hat sich nichts geändert. Neu ist nur der Zusatz für die Tetanus-Prophylaxe im Verletzungsfall. Leidet der Patient an sauberen geringfügigen Wunden, muss keine DTaP- oder Tdap-Impfung erfolgen, wenn der Betroffene bereits mehr als drei Impfungen erhalten hat. Wurde nur ein- beziehungsweise zweimal geimpft, muss auch bei den sauberen Wunden prophylaktisch eine Impfung erfolgen.
Außerdem wurden das Kapitel „Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen“ überarbeitet und der Punkt „Impfen bei Immundefizienz beziehungsweise Immunsuppression“ aufgenommen.
Die STIKO am Robert-Koch-Institut ist ein ein Expertengremium mit 12 bis 18 Mitgliedern, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) alle drei Jahre neu berufen werden. Die STIKO gibt nach Infektionsschutzgesetz die aktuellen Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus. Die Experten führen medizinisch-epidemiologische Nutzen-Risiko-Bewertungen anhand der verfügbaren Daten durch und berücksichtigen dabei den Nutzen für die Bevölkerung. Die Empfehlungen bilden die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA), welche Schutzimpfung Pflichtleistung der Kassen wird.