Kürzung der Wirkstoffliste

Versorgungsrelevant: Steinkohlenteer fliegt raus

, Uhr
Berlin -

In Abstimmung mit der Abda, der Adka, der AdkÄ und mehreren medizinischen Fachgesellschaften hat sich das BfArM zur Löschung mehrerer Wirkstoffe von der Liste der Versorgungsrelevanz entschieden. Darunter Betamethasonsalze, Salicylsäure, Steinkohlenteer und die antiretroviralen Wirkstoffe& Lamivudin, Nevirapin und Zidovudin.

Betamethasonsalze, Salicylsäure und Steinkohlenteer sind vom BfArM nicht mehr als versorgungsrelevant eingestuft. Gleiches gilt auch für die drei antiretroviralen Wirkstoffe Lamivudin, Nevirapin und Zidovudin. Grundvoraussetzung für die Versorgungsrelevanz eines Wirkstoffes ist, dass er der verschreibungspflciht unterliegt und für die Gesamtbevölkerung relevant ist. Orphan-Drugs sind dementsprechend kein Teil der Liste.

Der Löschung folgender Wirkstoffe von der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe wurde innerhalb der Beiratssitzung des BfArM einstimmig zugestimmt:

  • Steinkohlenteer
  • Betamethasonsalze
  • Salicylsäure
  • Lamivudin/Nevirapin/Zidovudin
  • Stavudin
  • Glucosamin
  • Salbutamolsulfat
  • Amilorid
  • Benzoylperoxid
  • Estradiolcypionat
  • Etidronsäure
  • Trifluridin
  • Simeprevir

Steinkohlenteer (Pix Lithanthracis) ist mittlerweile als Rezeptursubstanz sogar umstritten. Der zähe Stoff gilt als mutagen. Bei langjähriger Anwendung kann ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Krebs nicht ausgeschlossen werden. Es sind vor allem die enthaltenen polyzyklischen Kohlenwasserstoffe, die in der Kritik stehen. Der Stoff gilt, genauso wie Steinkohlenteerlösung (Liquor carbonis detergens) und Steinkohlenteerspiritus, nach §5 AMG nicht als bedenklich. Bei Kindern und schwangeren und stillenden Frauen sollte der Wirkstoff nicht angewendet werden.

Die dickflüssige schwarze Substanz wird in Dermatika verarbeitet. Steinkohlenteer weist antiphlogistische, antiproliferative, antiseptische und antipruriginöse (juckreizstillende) Effekte auf. Gleichzeitig gilt die Substanz als phototoxisch – die Anwendung sollte abends erfolgen. Eine gleichzeitige Einnahme photosensibilisierender Wirkstoffe sollte vermieden werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Kein Bewusstsein für Leistung vorhanden
Notdienst: Apotheker für 50 Prozent Luxus-Aufschlag
294 Euro für alle – mit Ausnahmen
Berlin: Eine Stelle für den Kammerbeitrag
Mehr aus Ressort
Benzolbildung verhindern
BPO besser im Kühlschrank lagern
FDA bezweifelt Wirksamkeit
Orales Phenylephrin vor dem Aus?

APOTHEKE ADHOC Debatte